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Wegen Tierquälerei

Verkleideter Mann versetzte Pferde in Angst – jetzt wurde er verurteilt

In Gossau hatte ein 36-jähriger Mann aus ungeklärten Gründen eine Weide, auf der Pferde grasten, im Pferdekostüm betreten. Die Rösser ergriffen die Flucht – eines davon verletzte sich schwer.

Ein Mann verängstigte eine Pferdeherde und löste damit indirekt einen Unfall aus. (Symbolbild)

Foto: Karin Sigg

Verkleideter Mann versetzte Pferde in Angst – jetzt wurde er verurteilt

Wegen Tierquälerei

In Gossau hatte ein 36-jähriger Mann aus ungeklärten Gründen eine Rossweide im Pferdekostüm betreten. Die Tiere ergriffen die Flucht – eines davon verletzte sich schwer.

Ein ungewöhnlicher Vorfall hat sich im vergangenen Frühling in Gossau ereignet: Ein 36-jähriger Schweizer betrat in einem Pferdekostüm eine Weide und bewegte sich dort hüpfend und tanzend zwischen den Tieren. Begleitet wurde er von Kollegen, die ihn dabei anfeuerten. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».

Die Hintergründe für die Aktion bleiben unklar. Weder aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland noch aus anderen Quellen geht hervor, was den Mann zu seinem Verhalten veranlasste.

Die Folgen waren jedoch gravierend: Mehrere Pferde reagierten verängstigt auf die ungewöhnliche Erscheinung. Eines der Tiere geriet in Panik, versuchte zu flüchten und sprang über den Weidezaun. Dabei stürzte es und prallte auf einen Asphaltweg. Das Pferd erlitt einen Bruch am Knochenvorsprung des Oberschenkels sowie mehrere Schürfwunden.

Trotz den Verletzungen galoppierte das Tier weiter und lief in Richtung der stark befahrenen Industriestrasse. Dort kam es zum Glück nicht zu einem weiteren Unfall. Der Mann im Kostüm und seine Begleiter verliessen den Ort, ohne sich um das verletzte Ross zu kümmern.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 36-Jährigen wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 130 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss er eine Busse von 1600 Franken sowie Verfahrenskosten von 2400 Franken bezahlen. Weitere 500 Franken wurden ihm für eine zunächst erhobene, später zurückgezogene Einsprache auferlegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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