Schulhaus Unterbach: Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung
Umstrittene Schulschliessung
Die Schliessung des Schulhauses Unterbach liegt vor Bundesgericht. Eine aufschiebende Wirkung durch das laufende Verfahren hat das Gericht nun abgelehnt.
Nach dem Bezirksrat Hinwil (September 2025) und dem Zürcher Verwaltungsgericht (Februar 2026) hat sich das Bundesgericht in Lausanne als dritte Instanz innert sieben Monaten mit dem Schulhaus in der Hinwiler Aussenwacht Unterbach beschäftigt.
Die Schulpflege Hinwil will das Schulhaus per Ende des Schuljahrs schliessen. Zwei Personen aus dem Einzugsgebiet des Schulhauses haben diesen Beschluss vor dem Bezirksrat und später dem Verwaltungsgericht angefochten – ohne die erhoffte Wirkung.
Der Bezirksrat war gar nicht auf ihren Rekurs eingetreten, sondern stellte sich auf den Standpunkt, die beiden Personen seien nicht zur Anfechtung des Entscheids der Schulschliessung berechtigt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Bezirksrat den Rekurs als Stimmrechtsbeschwerde hätte entgegennehmen und behandeln müssen, und gab den Beschwerdeführern damit teilweise recht.

