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Bezirksgericht Uster

Versuchte Erpressung bei ZKB: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Drei junge Männer sollen versucht haben, die Zürcher Kantonalbank mit gestohlenen Daten zu erpressen – nun wurde beim Bezirksgericht Uster Anklage erhoben.

Bald müssen sich drei junge Männer unter anderem wegen Erpressung vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

Foto: Simon Grässle

Versuchte Erpressung bei ZKB: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Bezirksgericht Uster

Drei junge Männer sollen versucht haben, die Zürcher Kantonalbank mit der Veröffentlichung von Kundendaten zu erpressen – nun wurde beim Bezirksgericht Uster Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat drei Männer beim Bezirksgericht Uster angeklagt. Sie sollen versucht haben, die Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu erpressen, und 61 Bitcoin im Wert von rund 3 Millionen Franken verlangt haben. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, liessen die damals anonymen Täter mehrere Datensätze einzelnen Journalisten zukommen.

Die Täter drohten im September 2024 damit, vertrauliche Kundendaten der Bank zu veröffentlichen, falls die geforderten Bitcoin nicht bezahlt würden. Die Bank weigerte sich jedoch, diese zu zahlen, und erstattete Anzeige. Nach intensiven Ermittlungen konnte die Kantonspolizei Zürich bereits wenige Tage nach der Forderung vier mutmassliche Täter – junge Schweizer im Alter von 21 und 22 Jahren – festnehmen. Zu einer Zahlung kam es nicht.

Alle vier mutmasslichen Täter wurden zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen. Mittlerweile sind aber alle wieder auf freiem Fuss, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt. Gegen einen der Festgenommenen konnte sich kein Tatverdacht erhärten, die Ermittlungen wurden in diesem Fall eingestellt.

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren

Die Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Den drei Beschuldigten werden unter anderem versuchte Erpressung, mehrfache Verletzung des Berufsgeheimnisses und weitere Delikte vorgeworfen. Zwei von ihnen hatten im Vorfeld bei der Zürcher Kantonalbank gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafen zwischen 13 und 30 Monaten.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle die Unschuldsvermutung. Nun liegt der Fall beim Bezirksgericht Uster, das über die Anklage entscheiden wird.

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