Staatsanwältin: Erstinstanzliches Urteil «ist definitiv zu tief»
Messerattacke im November 2022
Am Freitag wurde der tödliche Streit auf dem Zeughausarel in Uster vor dem Obergericht verhandelt. Die Staatsanwältin forderte eine höhere Strafe als das Bezirksgericht verhängt hatte.
Im Juli 2024 hatte das Bezirksgericht Uster einen heute 31-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil nicht und zog es an das Zürcher Obergericht weiter.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Freitag erklärte der Beschuldigte, er werde keine weiteren Aussagen machen. Er habe sich im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Instanz mehrmals ausführlich geäussert, sagte er.
Entschuldigung bei Angehörigen
Mit Erlaubnis des Richters verlas der geständige Schweizer aber eine Stellungnahme. Er stehe zu seinen Aussagen, er habe jeweils «nichts erfunden und nichts beschönigt», sagte er. Und er bat die Angehörigen des Opfers um Entschuldigung. Er habe damals in Panik und in Angst um sein Leben gehandelt.
Zur Tat kam es in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 auf dem Parkplatz des Ustermer Zeughausareals, wo gerade eine Geburtstagsparty zu Ende gegangen war. Der Beschuldigte wollte mit anderen in ein dort stehendes Auto steigen. Ihm wurde aber gesagt, dass es mit fünf Personen schon besetzt sei. Ausser dem Lenker waren alle alkoholisiert.
Der heute 31-jährige Schweizer fühlte sich zurückgewiesen und wurde wütend. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, schliesslich ging er weg. Laut Anklage schmiss er aber noch eine Flasche in Richtung Auto. Der 28-jährige Autobesitzer stieg aus, rannte ihm nach und schlug ihm die Faust ins Gesicht.
Es kam zu einem Gerangel, beide gingen zu Boden. Der Beschuldigte stach mit seinem Klappmesser mehrmals zu. Sein Kontrahent starb noch am Tatort. Der Messerstecher wurde vor Ort festgenommen. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn im Juli 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Vor Obergericht machte der Beschuldigte, wie schon vor dem Bezirksgericht, Notwehr geltend. Sein Verteidiger beantragte deshalb Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre Freiheitsstrafe gefordert und bekräftigte dies vor Obergericht.
Verteidigung präsentiert Notwehrsituation
Der Verteidiger präsentierte einen Tatablauf, der sich in entscheidenden Punkten von jenem unterschied, der sich aus Ermittlungen und Zeugenbefragungen ergeben hatte. Damit konstruierte er eine Notwehrsituation für seinen Mandanten. Die Rollen von Täter und Opfer wären so vertauscht gewesen. Eine Provokation seitens des Beschuldigten habe es nicht gegeben, sagte der Verteidiger.
So sei es nicht nur bei einem Gerangel geblieben. Der Beschuldigte habe zuerst entwischen können, sei dann aber vom späteren Opfer erneut verfolgt worden. Beim Weglaufen habe er ein Messer gezückt und eine Warnung gerufen. Dennoch habe der 28-Jährige ihn wieder attackiert. In Panik und Todesangst habe sein Mandant zugestochen.
Staatsanwältin widerspricht Verteidiger
Die Staatsanwältin widersprach dem Verteidiger. Namentlich habe keine Notwehrsituation bestanden. Dass der Beschuldigte um sein Leben habe fürchten müssen, sei eine Schutzbehauptung. Laut dem Institut für Rechtsmedizin hatte er nur leichte Verletzungen. Der Beschuldigte habe zudem seinen Kontrahenten mit üblen Beschimpfungen und dem Flaschenwurf absichtlich provoziert.
Auch einen zweiten Angriff gab es gemäss Anklägerin nicht. Von den zahlreichen Zeugen, die nach der Party auf dem Parkplatz gewesen seien, habe niemand einen solchen gesehen. Das Klappmesser habe der Beschuldigte nicht im Weglaufen und mit einer Warnung verbunden gezückt. Gemäss übereinstimmenden Zeugenaussagen zog er es nach dem ersten Angriff und stach unvermittelt mehrmals zu.
Das Messer, das der Beschuldigte an die Party mitgenommen hatte, war nur eines von mehreren Dutzend, die der Waffenfan in seiner Wohnung hatte – neben 14 Schusswaffen, wie die Staatsanwältin sagte. Der Beschuldigte habe in jener Novembernacht eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt. Es handle sich um ein «sehr schweres Verschulden». Das erstinstanzliche Strafmass von elf Jahren Gefängnis sei «definitiv zu tief».
Das Obergericht fällte am Freitag kein Urteil mehr. Der Entscheid soll Mitte März schriftlich eröffnet werden. (sda/lel)