Staatsanwältin: Erstinstanzliches Urteil «ist definitiv zu tief»
Messerattacke im November 2022
Am Freitag wurde der tödliche Streit auf dem Zeughausarel in Uster vor dem Obergericht verhandelt. Die Staatsanwältin forderte eine höhere Strafe als das Bezirksgericht verhängt hatte.
Im Juli 2024 hatte das Bezirksgericht Uster einen heute 31-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil nicht und zog es an das Zürcher Obergericht weiter.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Freitag erklärte der Beschuldigte, er werde keine weiteren Aussagen machen. Er habe sich im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Instanz mehrmals ausführlich geäussert, sagte er.

