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Justiz

Aussergewöhnlicher Fall

Oberländer hantierte in Spitalkühlraum an Leiche herum

Bizarr und rätselhaft präsentiert sich ein Fall, für den ein Mann aus dem Oberland in einem Zürcher Spital sorgte. Im Zentrum des Ereignisses: die Leiche einer Patientin.

Im Spital Zollikerberg hat ein Mann aus dem Zürcher Oberland für ein bizarres Ereignis gesorgt.

Foto: PD

Oberländer hantierte in Spitalkühlraum an Leiche herum

Aussergewöhnlicher Fall

Bizarr und rätselhaft präsentiert sich ein Fall, für den ein Mann aus dem Oberland in einem Zürcher Spital sorgte. Im Zentrum des Ereignisses: die Leiche einer Patientin.

In der Pathologie-Abteilung eines Spitals untersuchen speziell ausgebildete Mediziner einen Teil der im Krankenhaus verstorbenen Patienten. Dabei wird vor allem mit Gewebeproben der Toten gearbeitet, ab und zu kommt es auch mal zu einer Obduktion. Das Ziel dabei: herausfinden, was zum Tod des Menschen geführt hat, und daraus Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten ableiten.

Solche Pathologie-Abteilungen sind für diejenigen, die nicht direkt dort arbeiten, ein Tabu-Ort. Einerseits, weil die dort aufbewahrten Leichname sie in der Regel nur schon aus ethischen Gründen absolut nichts angehen. Andererseits, weil man – anders als etwa auf einer Bettenstation des Spitals – dort auch nicht einfach hineinspazieren kann.

Frauenkörper abgedeckt

Die Tat eines Deutschen, der im Zürcher Oberland lebt, ist deshalb umso aussergewöhnlicher. Wie in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft geschildert wird, verschaffte sich der Mann am späten Nachmittag eines Frühlingstags 2025 Zutritt zum Kühl- und Aufbewahrungsraum der Pathologie-Abteilung des Spitals Zollikerberg. In diesem Raum im Untergeschoss der Liegenschaft befand sich auch der Leichnam einer Frau.

Die Frau lag auf einem Rollwagen, zugedeckt mit einem Leintuch. Der Mann entfernte das Tuch und zog gemäss Strafbefehl der Leiche danach die Hose aus. Dabei verrutschte der Körper. Nun versuchte der Mann, die Tote wieder korrekt auf dem Rollwagen zu platzieren.

In diesem Moment betrat ein Mitarbeiter der Pathologie den Raum, um die Leiche einer frisch verstorbenen Person zu bringen. Darauf liess der Deutsche von der Frau auf dem Rollwagen ab, deckte sie wieder zu und verliess den Raum.

Bedingte Strafe und hohe Kosten

Das bizarre Ereignis führte noch gleichentags zur Festnahme des Mannes für zwei Tage und löste ein Strafverfahren aus. Dieses wurde nun mit einer Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens abgeschlossen. Der heute 64-Jährige, der den Leichnam «durch sein Verhalten verunehrte», erhielt eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 60 Franken.

Doch trotz der Bewährungsstrafe, die nicht bezahlt werden muss, wenn sich der Deutsche in den nächsten zwei Jahren anständig verhält, wird die Sache sehr teuer. Der Mann muss nämlich eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 1100 Franken bezahlen sowie Verfahrensgebühren und -auslagen von über 8000 Franken begleichen. Den Hauptteil der Kosten bildet mit mehr als 6600 Franken ein Gutachten zu den am Tatort gesicherten Spuren. Insgesamt erhielt der Mann eine Rechnung über 9250 Franken.

Es war ein Mitarbeiter

Aussenstehenden stellen sich bei diesem Fall drei grosse Fragen: Wer ist dieser Mann? Wie kam er in die Pathologie-Abteilung rein? Und was wollte er dort? Aufgrund der sehr heiklen Angelegenheit und rechtlicher Vorgaben halten sich Menschen, die mit der Geschichte vertraut sind, bedeckt. So bleibt die Frage nach dem Motiv gänzlich unbeantwortet.

Anders sieht es mit den weiteren Punkten aus. Ein Sprecher des Spitals Zollikerberg erklärte auf Anfrage, dass die Pathologie für externe Personen «zu keinem Zeitpunkt frei zugänglich war». Der Bereich sei mit einem Code geschützt.

Der Mann konnte den Raum nur deshalb betreten, weil es sich «um einen Mitarbeiter handelte, der im Rahmen seiner Funktion über entsprechende Zugangsberechtigungen verfügte». Da seine Funktion aber lediglich «die Instandhaltung der Infrastruktur» umfasste, war das, was er dort mit der Leiche machte, nicht rechtens.

Als die Spitaldirektion vom Vorfall erfuhr, handelte sie denn auch sofort und schaltete Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Zudem trennte man sich von dem Mitarbeiter. Und laut dem Krankenhaussprecher «wurden unverzüglich zusätzliche Zugangsrestriktionen eingeführt».

«Verstorbene mit Pietät behandeln»

Dass sich schon früher einmal unbefugte Personen Zugang zu nicht öffentlichen Bereichen des Spitals Zollikerberg verschafften, ist der Spitaldirektion nicht bekannt. Was im vergangenen Frühjahr passiert sei, sei «ein einmaliger Vorfall», den man sehr bedaure. Denn «es ist unser aller Anliegen, Verstorbene in unserer Institution mit der gebührenden Würde und Pietät zu behandeln».

Ein extrem seltener Fall

Sowohl der hier geschilderte Fall wie auch die Bestrafung sind Ereignisse mit absolutem Seltenheitswert. So kam es in der Schweiz in den letzten paar Jahren gemäss einer Statistik des Bunds jeweils nur zu einer Handvoll Verurteilungen wegen einer Störung des Totenfriedens. (ehi)

 

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