Schläge von Mutter gegen Tochter liessen sich nicht beweisen
Bezirksgericht Hinwil
Eine Mutter soll ihre Tochter geschlagen und vernachlässigt haben. Die Vorwürfe des Kinds liessen sich jedoch nicht beweisen, weshalb das Bezirksgericht Hinwil einen Freispruch fällte.
Ein Kind, das immer wieder fordernd und verweigernd handelt, und eine Mutter, die dadurch in den Zustand einer Überforderung gerät und sich innerfamiliär «wie im Krieg» fühlt: Das war die menschlich sehr schwierige Situation, mit der sich kürzlich ein Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil beschäftigen musste.
Von Anfang an Probleme
Angeklagt war eine 39-jährige Frau. Die ausländische Staatsangehörige, deren Herkunft aufgrund eines Gerichtsbeschlusses hier nicht genannt werden darf, wohnt allein in der Region.
Vor ein paar Jahren hatte sie ihre Tochter aus dem Heimatland, wo die Kleine bei der Grossmutter aufwuchs, zu sich geholt. Es war von Anfang an eine problembelastete Situation: Das Kind im Primarschulalter sprach kein Deutsch und konnte sich in der Schweiz nicht einleben.
Daraus entwickelte sich quasi eine Dauerkonfrontation. Es gab oft Streit, etwa, weil das Kind Geld verlangte. «Sie hasste mich», sagte die Mutter vor Gericht über ihre Tochter.
Messer gegen das Kind gerichtet?
Im Rahmen einer dieser Auseinandersetzungen soll die Mutter der Tochter zehnmal mit der offenen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Und dann, so die Anklageschrift, habe die Frau ein Küchenmesser genommen und dem Kind angedeutet, ihm die Hand abzuschneiden. Danach soll die Frau der Tochter unter anderem den Hals so zugedrückt haben, dass sie nicht mehr atmen konnte.
Die Anklage führt zudem frühere Übergriffe auf, darunter Schläge mit einem Gürtel sowie Berührungen an den Geschlechtsteilen. Zudem soll das Kind nur unzureichend mit Essen versorgt worden sein und seine persönliche Hygiene stark vernachlässigt haben, ohne dass die Mutter eingriff.
Ich schreie viel und laut – aber ich schlage nicht.
Die Mutter dazu, wie sie mit Wut umgeht
Vorwürfe, welche die Mutter am Prozess unter Tränen zurückwies. «Mein Kind hat eine sehr reiche Vorstellungskraft», sagte sie etwa zum angeblichen Messereinsatz. Es sei regelmässig zu Streit gekommen, dabei habe jedoch nicht sie, sondern die Tochter gewütet und beispielsweise ein Stuhlbein nach ihr geworfen.
Die einzigen Übergriffe auf das Kind seien gewesen, dass sie es ein paar wenige Male an den Haaren gezogen habe. Denn wenn sie, die Mutter, wütend sei, «dann schreie ich viel und laut – aber ich schlage nicht».
Und das Hygieneproblem habe tatsächlich bestanden, erklärte die Mutter, doch die Tochter habe sich allen Bitten und Anweisungen widersetzt, etwas dagegen zu unternehmen. Dies, weil das Kind den Kontakt zum Wasser konsequent gemieden habe. So habe die Tochter weder duschen noch sich die Zähne putzen wollen.
Aus dem bisherigen Leben gerissen
Die Tochter, die mittlerweile fremdplatziert ist, sich aber täglich per Whatsapp mit der Mutter austauscht, wurde am Prozess durch eine Anwältin vertreten. Das Kind sei «plötzlich und unvorbereitet» aus seinem bisherigen Leben bei der Grossmutter gerissen und in die unbekannte Schweiz gebracht worden. «Ein traumatisches Erlebnis», betonte die Juristin.
Eine Schule in der Region, die das Kind besucht habe, habe das Strafverfahren ins Rollen gebracht, nachdem die Schülerin dort unter anderem wegen der sehr schlechten Hygiene aufgefallen sei. Die Vorwürfe, welche das Kind danach aufs Tapet brachte, hält die Opfervertreterin für «authentisch». Sie forderte neben einer Verurteilung der Mutter, die sich in ihrer Überforderungssituation keine Hilfe geholt hatte, noch eine Genugtuung von 2500 Franken für das Kind.
Die Darstellungen des Mädchens sind nicht erlebt, sondern erdacht.
Der Verteidiger
Der Verteidiger der Mutter wollte einen Freispruch. Keiner der Vorwürfe sei «rechtsgenügend nachweisbar».
Die Beschuldigungen seien unüberprüfbar, widersprüchlich und diffus. Es habe wohl Streit gegeben, aber keine Gewalt gegen die Tochter. Das Kind wie auch die Mutter seien durch die familiäre Lage ausserordentlich belastet gewesen. Doch da das Mädchen noch keine Bewältigungsstrategien zum Umgang mit solchen Situationen habe, sei es eben zu Darstellungen gekommen, die es «nicht erlebt, sondern erdacht» habe.
Und: Nach den letzten angeblichen Gewalttaten sei das Kind ärztlich untersucht worden. Dabei hätten sich jedoch keine Verletzungen gezeigt, wie sie etwa durch das vorgeworfene Würgen vorkommen müssten.
Auch Gericht zweifelt an Vorwürfen
Das Gericht stufte die Vorwürfe gleich ein wie der Verteidiger: Die Beschuldigungen der Tochter seien zu weiten Teilen «zweifelhaft», «nicht konstant» und «übertrieben». Das Verhältnis zwischen Mutter und Kind sei zwar «alles andere als problemlos» gewesen, aber abgesehen vom zugegebenen leichten Ziehen an den Haaren liessen sich keine Übergriffe nachweisen.
So kam es zu einem Freispruch der Frau; die von der Staatsanwaltschaft geforderte bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten plus Geldstrafe und Busse waren vom Tisch. Die Verfahrenskosten von über 25'000 Franken trägt der Staat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mutter sagte in ihrem Schlusswort am Prozess, dass sie wieder mit ihrer Tochter zusammen sein möchte. «Ich hoffe, dass Ihre Beziehung dann in sinnvoller Art gelebt werden kann», gab ihr der Richter mit auf den Weg.