Kokablätter und ein kaputter Daumen – wenn es im Reisebus eskaliert
Gerangel im Car
Eine Pfarrerin und ein Rentner aus dem Oberland zankten sich während einer Gruppenreise durch Chile. Nun stand die Pfarrerin wegen einfacher Körperverletzung vor Gericht.
Ein Vorfall auf einer kirchlich organisierten Reise führte bis vor das Bezirksgericht Hinwil: Im November 2023 gerieten während einer Busfahrt im Hochland der chilenischen Atacama-Wüste eine reformierte Pfarrerin und ein über 80-jähriger Rentner aus dem Zürcher Oberland aneinander, wie die NZZ berichtet.
Auslöser war das Unwohlsein der Ehefrau des Rentners. Als die Pfarrerin sich ihr im Reisebus zuwandte und den Arm nach ihr ausstreckte, fühlte sich der Rentner offenbar gestört und griff nach dem Arm der Pfarrerin. Über das weitere Geschehen gehen die Schilderungen der Beteiligten deutlich auseinander.
Höhenkrankheit und Kokablätter
Die Staatsanwaltschaft warf der Pfarrerin einfache Körperverletzung vor. Sie soll dem Rentner im Zuge des Gerangels den Daumen gewaltsam auf den Oberschenkel gedrückt und ihn dabei verletzt haben. Der Mann musste später in der Schweiz am Daumen operiert werden. Er verlangte Schadenersatz von rund 5300 Franken sowie 20’000 Franken Genugtuung.
Der Rentner beanstandete zudem die von der Pfarrerin verteilten Kokablätter, die zur Vorbeugung gegen die Höhenkrankheit gedacht waren. Er machte sie für die gesundheitlichen Beschwerden seiner Frau verantwortlich. Er sah darin einen wesentlichen Auslöser für den Streit, der sich während der Fahrt auf über 4000 Metern über Meer zuspitzte.
Kokakonsum in dem Mass erlaubt
Die Pfarrerin bestritt hingegen, den Daumen gezielt verletzt zu haben. Sie schilderte, sie habe sich aus Angst lediglich aus dem Griff des Mannes zu befreien versucht. Unabhängige Zeugen, die den entscheidenden Moment klar beobachtet hätten, habe es nicht gegeben. Mehrere Mitreisende widersprachen hingegen der Darstellung des Rentners.
Die Verteidigung argumentierte mit Notwehr, fehlenden Beweisen und dem Umstand, dass der Rentner erst rund eine Woche nach der Rückkehr ärztliche Hilfe aufsuchte. Medizinische Unterlagen hätten zudem gezeigt, dass er vor dem Vorfall bereits an einer Arthrose am Daumen gelitten habe.
Das Bezirksgericht Hinwil sprach die Pfarrerin frei. Das Gericht sah erhebliche Zweifel am Tatablauf und keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung. Die Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung wurden abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ermittlungen wegen Betäubungsmitteln wurden eingestellt, da der Konsum von Koka in Chile in dem Mass legal ist.
