Kampf gegen Unkraut endete mit Strafverfahren und hohen Kosten
Ein Fall aus dem Tösstal
Eigentlich wollte er nur schädliche Pflanzen eliminieren. Doch am Schluss hatte ein Tösstaler Landwirt eine Rechnung der Staatsanwaltschaft von über 3000 Franken im Haus.
Picobello heisst ein Unkrautbekämpfungsmittel, das ein Bauer im vergangenen Frühling im Tösstal angewendet hatte. Doch was danach passierte, das war alles andere als picobello für den Mann.
Brombeersträucher beschädigt
Denn wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt, hatte der Einsatz des Mittels rechtliche Folgen. Der Mann hatte das Herbizid nämlich auf zwei Grundstücken ausgebracht, die an einen Wald grenzen. Und dabei «wurden Brombeersträucher am Waldrand in Mitleidenschaft gezogen». Ob das eine unbeabsichtigte Nebenwirkung oder sogar das Ziel der Aktion war – Picobello kann gemäss Herstellerangaben «erfolgreich» unter anderem gegen Brombeersträucher angewendet werden –, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Auch noch Kosten für Bodenanalyse zahlen
Wie auch immer: Die Sache kam aus, und es wurde ein Strafverfahren eröffnet. Denn, so die zuständige Staatsanwältin, der Tösstaler habe gewusst, «dass das Ausbringen des Herbizids am Waldrand in der Schweiz verboten ist».
Der Mann wurde wegen eines Vergehens gegen das Umweltgesetz verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Franken.
Doch trotz Bewährungsstrafe wird die Sache teuer. Denn zu zahlen hat der heute 52-Jährige eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 1100 Franken, Verfahrenskosten von 800 Franken und die Auslagen für eine Bodenanalyse des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) von 1400 Franken. Insgesamt kam die «Aktion Picobello» also auf 3300 Franken zu stehen.
