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Justiz

Ein Strafbefehl zeigt

Pflegehelferin aus dem Oberland wegen häuslicher Gewalt bestraft

Eine Frau wirft ihrem Partner im Streit eine Suppenschüssel an den Kopf. Sie erhält ein Kontaktverbot, hält sich jedoch nicht daran. Das kommt sie teuer zu stehen.

Pflegehelferin aus dem Oberland wegen häuslicher Gewalt bestraft

Eine Frau wirft ihrem Partner im Streit eine Suppenschüssel an den Kopf. Sie erhält ein Kontaktverbot, hält sich jedoch nicht daran. Das kommt sie teuer zu stehen.

Fälle von häuslicher Gewalt machen immer wieder auf sich aufmerksam. Meistens sind dabei Frauen die Opfer von Männern. Die Rollen können aber auch vertauscht sein, wie ein aktuelles Beispiel aus dem Zürcher Oberland zeigt.

Wie die NZZ berichtet, hatte sie Einsicht in einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland, der rechtskräftig ist. Die darin erwähnte Täterin ist 52-jährig und von Beruf Pflegehelferin. Opfer ist ihr Lebenspartner, der Tatort im Zürcher Oberland.

Im April 2024 schlug sie ihn mit einem Aschenbecher, im vergangenen Mai warf sie im Streit mit einer Suppenschüssel nach ihm. Beide Male traf sie ihren Partner am Kopf, der daraufhin mit einer Rissquetschwunde zur Behandlung ins Spital musste. Nach dem zweiten Vorfall erhielt die Frau ein Kontakt- und Rayonverbot.

Maximales Strafmass verhängt

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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