Bezeichnung «dumm» hatte rechtliche Folgen
Oberländer verurteilt
Wörter, die wir täglich brauchen und für uns harmlos tönen, können sehr wohl strafbar sein. Das erfuhr ein Oberländer Senior.
Wer jemanden mit «Arschloch», «Schlampe» oder «Scheiss-Schweizer» betitelt, der wir auf Anzeige hin fast mit Garantie verurteilt. Doch dasselbe kann auch schon wegen des Gebrauchs von Wörtern passieren, die wohl jeder täglich ausspricht und kaum als strafbar einstuft.
Streit unter Nachbarn
Was das heisst, zeigt ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl. In dem Dokument wird ein abendlicher verbaler Streit eines Seniors aus dem Glattal mit zwei Frauen geschildert, die im Nachbarhaus wohnen.

