Bezeichnung «dumm» hatte rechtliche Folgen
Oberländer verurteilt
Wörter, die wir täglich brauchen und für uns harmlos tönen, können sehr wohl strafbar sein. Das erfuhr ein Oberländer Senior.
Wer jemanden mit «Arschloch», «Schlampe» oder «Scheiss-Schweizer» betitelt, der wir auf Anzeige hin fast mit Garantie verurteilt. Doch dasselbe kann auch schon wegen des Gebrauchs von Wörtern passieren, die wohl jeder täglich ausspricht und kaum als strafbar einstuft.
Streit unter Nachbarn
Was das heisst, zeigt ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl. In dem Dokument wird ein abendlicher verbaler Streit eines Seniors aus dem Glattal mit zwei Frauen geschildert, die im Nachbarhaus wohnen.
Im Verlauf des Disputs sagte der Mann der Frau, sie sei «dumm». Zudem bezeichnete er ihre in der Nähe stehende Tochter als «frech».
Mehrere hundert Franken Kosten
Die Nachbarinnen reichten Anzeige ein – und die für den Fall zuständige Staatsanwältin befand, die Frauen seien durch den Mann «in ihrem Ehrgefühl verletzt worden».
Dieses Fazit führte zu einer Verurteilung des heute 83-Jährigen wegen Beschimpfung. Er fasste eine Geldstrafe von sieben Tagessätzen à 100 Franken. Diese wurde bedingt ausgesprochen, muss also nur bezahlt werden, wenn sich der Senior in nächster Zeit nochmals strafbar macht.
Ohne einen Griff ins Portemonnaie kommt der Mann trotzdem nicht davon. So muss er die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen.
