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Justiz

Verwaltungsangestellter verurteilt

Den privaten Autokauf von der Gemeinde finanzieren lassen

Der Mitarbeiter einer Oberländer Gemeinde wurde bestraft, weil er eine Rechnung zu seinen Gunsten fabriziert hatte.

Nach einem privaten Autokauf war ein Gemeindeangestellter auf rechtliche Abwege geraten. (Symbolfoto)

Foto: Mano Reichling

Den privaten Autokauf von der Gemeinde finanzieren lassen

Verwaltungsangestellter verurteilt

Ein leitender Mitarbeiter einer Oberländer Gemeinde hat sich beim privaten Erwerb eines Wagens an staatlichen Geldern bedient. Dafür wurde er jetzt verurteilt.

Es ist ein ungewöhnlicher und im Detail nicht ganz einfach nachzuvollziehender Fall, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl abschloss. Ein leitender Mitarbeiter auf einer Gemeindeverwaltung im Zürcher Oberland hatte im Jahr 2024 privat ein Auto gekauft.

Rechnung gefälscht

Für den Kauf bei einem grossen Händler in der Region erhielt er eine Rechnung. Grob zusammengefasst, bastelte der Mann danach mit Angaben aus dieser Rechnung sowie mit Angaben aus von der Gemeinde früher beispielsweise für Reparaturen an Gemeindefahrzeugen bezahlten Rechnungen ein neues Dokument. «Dabei führte er insbesondere die Gemeinde statt seiner als Rechnungsempfängerin aus», heisst es im Strafbefehl.

Diese gefälschte Rechnung über einen Betrag von etwas mehr als 6000 Franken visierte er dann gleich selbst. Anschliessend gab er sie «mit der Bitte um rasche Zahlungsausführung» in die Buchhaltung der Verwaltung weiter. Dort wurde die Überweisung freigegeben.

Busse und bedingte Geldstrafe

Wie die Sache aufflog, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen. Auf jeden Fall kam ein Strafverfahren ins Rollen, das nun mit einer Verurteilung des heute 54-Jährigen endete.

Der Mann erhielt wegen Urkundenfälschung im Amt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 160 Franken. Zahlen muss er eine zusätzlich verhängte Busse von 1600 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken.

Der betroffenen Gemeinde wurde eine Prozessentschädigung von 1622 Franken zugesprochen, die ebenfalls der Mann zu begleichen hat. Eine offenbar noch hängige Zivilklage der Arbeitgeberin wurde auf den Zivilweg verwiesen.

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