Ausschuss-Vignetten gestohlen und verhökert
Ungewöhnlicher Diebstahl in der Region
In einer Spezialdruckerei in der Region liegen falsch aufbereitete Autobahnvignetten zur Vernichtung bereit. Ein Mitarbeiter bedient sich und verkauft die Kleber zusammen mit einem Bekannten. Nun muss das Duo ins Gefängnis.
Banken, Museen, Notendruckereien, Goldraffinerien: Wo besonders wertvolle Dinge aufbewahrt oder hergestellt werden, gelten höchste Sicherheitsvorkehrungen. Gelingt es trotzdem, etwas aus einem solchen Gebäude zu stehlen, ist das meist auf mangelnde Schutzmassnahmen oder die Mithilfe eines Insiders zurückzuführen.
Falsch geheftet, deshalb Abfall
So war es auch in einer Druckerei in der Region. Die Firma, spezialisiert auf das anforderungsreiche Geschäft der Produktion von Ausweisen, Aktien und anderen hochwertigen Dokumenten, stellte im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit auch Schweizer Autobahnvignetten her.
Allerdings wurde ein Teil der Vignetten versehentlich in 50er- statt in 10er-Blöcken gedruckt und geheftet. Obwohl die Aufkleber ansonsten zu 100 Prozent dem Original entsprachen, galten sie dann als Ausschuss. Sie wurden jedoch nicht gleich vernichtet, sondern vorerst noch in der Druckerei gelagert.
Fast 8000 Vignetten abgezweigt
Ein Mitarbeiter, der in der Produktionsabteilung der Druckerei tätig war, sah den Ausschuss – und er realisierte: «Es gibt keine Kontrolle» des wertvollen «Abfalls». So entstand recht spontan die Idee, sich zu bedienen. Zusammen mit einem Bekannten, der aber nicht in derselben Firma arbeitete, schleuste er dann über zwei Jahre hinweg in seinem Rucksack Vignetten für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aus dem Betrieb.
Das Diebesgut wurde beim Bekannten deponiert. Von den über 7950 geklauten Vignetten verkaufte das Duo rund 7100 zum Stückpreis von 10 bis 15 Franken an diverse Personen. Der Erlös: über 100’000 Franken, die grösstenteils geteilt wurden.
Es war die dümmste Idee meines Lebens.
Der Mann, der die gestohlenen Vignetten bei sich daheim lagerte
Das illegale Geschäft flog schliesslich auf – wie, ist öffentlich nicht bekannt, doch dürfte der Umstand, dass die Aufkleber auch im Internet angeboten wurden, zweifellos eine Rolle gespielt haben. Das Duo, das gegen zwei Wochen in Untersuchungshaft verbrachte, zeigte sich geständig. Der obigen Schilderung des Falls, wie der in der Anklageschrift dargestellt wird, stimmten die Männer am Prozess gegen sie vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Uster vorbehaltlos zu.
Heute bereuen sie die Art, wie sie auf einfache Weise viel Geld machten. «Es war die dümmste Idee meines Lebens», sagte der Mann, an dessen Wohnort die Vignetten gelagert wurden, während der einstige Druckereimitarbeiter betonte, er schäme sich für das, was passiert sei.
Ein halbes Jahr ins Gefängnis
Da das Verfahren gegen die zwei Männer im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, mussten sie sich vor Gericht nicht weiter erklären. Wie in solchen Prozessen üblich, wurde der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bestätigt: Schuldspruch wegen gewerbsmässigem Diebstahl, Warenfälschung und dem Nachmachen von Banknoten, Münzen oder amtlicher Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht, alles mehrfach begangen.
Sowohl der heute 32-jährige Ex-Druckereimitarbeiter als auch sein 33-jähriger Mittäter fassten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von denen sechs Monate abzusitzen sind. Beide müssen der Druckerei je rund 1500 Franken zahlen und dem Bund noch Geld abliefern sowie die Prozesskosten von je 4500 Franken tragen.
Folgen hat der Vignetten-Diebstahl übrigens auch für all die Personen, welche den Haupttätern die Kleber abkauften und dann selber weiterverhökerten. Gegen mehrere dieser Händler wurden bereits Strafen ausgefällt, allerdings alle im weit tieferen Rahmen als für das hauptverantwortliche Duo.
Ein Aufkleber für ein paar Rappen
Eine Schweizer Autobahnvignette kostet 40 Franken. Obwohl es sich bei der physischen Variante der Vignette nicht einfach um ein banales «Abziehbildli» handelt, da der Aufkleber mit diversen Sicherheitselementen versehen ist, kostet die Herstellung praktisch nichts: In der Anklageschrift zum Oberländer Fall ist von einem «Produktionswert von je CHF 0.15» die Rede. Das heisst, der Verkaufspreis der Vignette, mit der man ja für die Benutzung und den Unterhalt der Autobahnen und Autostrassen zahlt, kommt tatsächlich fast zu 100 Prozent dem Bund als Betreiber dieser Strassen zugute. (ehi)
