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Justiz

Eine Frage der Definition

Mit dieser Ausrede sorgen Fischer für Ärger in Pfäffikon

Kann man eine Nacht in einem Zelt verbringen, ohne zu campieren? Mit dieser ziemlich spitzfindigen Frage schlägt sich die Polizei im Bezirk Pfäffikon herum.

Mit dieser Ausrede sorgen Fischer für Ärger in Pfäffikon

Eine Frage der Definition

Ab wann wird der Regenschutz zum Zelt? Wo endet das nächtliche Fischen – und wo beginnt das Campieren? Mit diesen Fragen muss sich die Polizei in Pfäffikon auseinandersetzen.

Karpfen verstecken sich gerne tagsüber vor Raubfischen und nutzen die Dunkelheit, um zu fressen. Wer diesen traditionellen Speisefisch an Land ziehen will, der nutzt mit Vorteil ebenfalls die Nacht, um seine Köder auszuwerfen. Wie der Fischer, der am 8. und 9. Oktober am Pfäffikersee angelte: Er hatte sich ein warmes, trockenes Plätzchen in Form eines olivgrünen Zelts direkt am Seequai eingerichtet und die ganze Nacht dort verbracht.

Nun besagt Artikel 19 der Polizeiverordnung der Gemeinde Pfäffikon: «Das Campieren und Wohnen in Zelten, Wohnwagen, Fahrnisbauten und ähnlichen Objekten ist auf öffentlichem Grund ausserhalb besonders gekennzeichneter oder hierfür eingerichteter Plätze verboten.»

Nahaufnahme eines Karpfens.
Lieben die Dunkelheit: Karpfen beissen am besten in der Nacht.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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