Ein Glattaler legte sich mit dem «Bild»-Vizechef an
Auf Social Media beschimpft
Ein Mann aus dem Glattal hat im Internet den stellvertretenden Chefredaktor der grössten Tageszeitung Deutschlands beleidigt. Das blieb nicht ohne Folgen.
Ob bei einer Schlägerei, einer verbalen Provokation oder sonst einem Disput: Man sollte sich vor dem Austeilen immer kurz überlegen, wer der Gegner ist und wie der etwa reagieren könnte. Genau das hat aber ein Glattaler wohl kaum gemacht, als er eines Abends Anfang Januar 2024 in seiner Wohnung sass.
Der Mann genoss dabei nicht seinen Feierabend, sondern er regte sich offenbar auf. Er griff in die Tasten und veröffentlichte auf seinem X-Account den kurzen, lediglich einen Satz umfassenden Eintrag mit dem Kerninhalt «Widerliches kleines kriegsgeiles Schwein bist du». So nachzulesen in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl.
Bekannten Kriegsreporter beleidigt
Der Eintrag war namentlich an Paul Ronzheimer gerichtet. Und Ronzheimer ist nicht irgendwer, sondern eine Grösse im deutschen Medienbusiness: Journalist, Auslandskorrespondent, Kriegsreporter – und stellvertretender Chefredaktor von «Bild». Für die einflussreiche, aber wegen ihrer journalistischen Arbeitsweise immer wieder kritisierte Boulevardzeitung, die mit einer Auflage von gegen 860’000 Exemplaren das auflagenstärkste Blatt im Land ist, ist er in Krisengebieten wie der Ukraine und Israel unterwegs.
Ronzheimer ist auch auf der Plattform X aktiv. Dort postet der 40-Jährige für seine 220’000 Follower unter anderem Updates zu seinen Kriegseinsätzen und – wie es für Social Media typisch ist – recht direkte und persönliche Kommentare zu politischen Entwicklungen.
Busse und bedingte Geldstrafe
Welcher Eintrag Ronzheimers auf X den Mann im Glattal in Rage brachte, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Der «Bild»-Journalist jedenfalls sah die Beleidigung und liess sie nicht auf sich sitzen. So wurde von Deutschland aus ein Strafverfahren in der Schweiz angestossen, das nun mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen ist.
Der Glattaler wurde wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. Bleibt der Mann in der zweijährigen Probezeit auf X anständig und lässt sich auch sonst nichts zuschulden kommen, muss er diese Strafe nicht bezahlen.
Zu begleichen ist allerdings eine gleichzeitig ausgesprochene Busse von 300 Franken. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken – also 1100 Franken für einen einzigen beleidigenden Satz.
Hassnachrichten mit Folgen
Auch wenn in der vorliegenden Geschichte der Promi-Status des Opfers und die grosse Macht seines Arbeitgebers keinerlei Einfluss auf das Verfahren und die Strafzumessung hatten: Der Fall zeigt einmal mehr, dass Hassnachrichten im Internet rechtliche Folgen haben. Vorausgesetzt allerdings immer, dass eine entsprechende Anzeige erfolgt und man nicht einfach all die Beleidigungen hinnimmt, die speziell auf Social Media abgesondert werden.
