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Oberländer verurteilt

Hohe Rechnung wegen Gülle, die in Bach floss

Ein Oberländer Bauer ist bestraft worden, weil er nicht beachtet hatte, dass seine Gülle nicht nur in eine Wiese, sondern auch in ein Gewässer floss.

Über eine zum Ableiten von Wasser gedachte Drainageleitung in einer Wiese – wie hier grafisch vereinfacht dargestellt – konnte Gülle in einen Oberländer Bach gelangen.

Illustration: Pixabay

Hohe Rechnung wegen Gülle, die in Bach floss

Oberländer verurteilt

Ein Oberländer Bauer hat durch das unvorsichtige Ausbringen von Gülle eine Bachverschmutzung verursacht. Das kostet ihn wegen einer Vorstrafe nun viel Geld.

Die Güllegrube seines Bauernhofs im Bezirk Pfäffikon war voll, und so entschloss sich ein Mann diesen Frühling, am frühen Morgen einen Teil der Flüssigkeit abzubauen. Er legte einen Schlauch in die Grube und beförderte über diese Leitung die Gülle in eine Wiese, wie in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl geschildert wird.

Über Drainage in ein Gewässer gelangt

Nur: Genau am Ende des Schlauchs, wo die braune Masse raussprudelte, befand sich in der Erde eine Drainageleitung. Das ist eine perforierte Leitung, die in den Boden sickerndes Wasser aufnimmt und in der Regel ins lokale Entwässerungssystem führt.

Die Drainage im vorliegenden Fall führte jedoch in einen Schacht, von dort aus in einen Graben und letztlich in einen kleinen Bach. Dieser wurde dann durch die Gülle verschmutzt.

Bedingte Strafe widerrufen

Die Verschmutzung führte zu einem Strafverfahren, das nun mit einer Verurteilung des Mannes wegen eines fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer abgeschlossen wurde. Da das Malheur beim Gülle austragen während der Probezeit einer bedingt erlassenen Geldstrafe des Bauern von 4800 Franken passierte, wurde der aufgeschobene Strafvollzug widerrufen.

Die Staatsanwaltschaft setzte eine neue, den früheren sowie den aktuellen Fall umfassende, unbedingte Geldstrafe fest. Diese beträgt 50 Tagessätze à 160 Franken. Zu diesen 8000 Franken kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten. Die Gülle-Aktion hat also eine Rechnung von total 8800 Franken zur Folge.

Leitungsplan nicht angeschaut

Die Staatsanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, der Mann habe «pflichtwidrig unvorsichtig» gehandelt. Das, indem er vorher nicht den Drainageplan des mit Jauche gedüngten Landstücks anschaute. Hätte er das nämlich getan, hätte er die Leitung bemerkt, «und der Jaucheeintritt in den Bach wäre voraussehbar und vermeidbar gewesen».

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