Justiz

Nach Aufsichtsverfahren

Bezirksrat rügt Schule Pfäffikon nach Eklat um homosexuellen Lehrer

Bereits vor einem Jahr hatte die Schule Pfäffikon Verfahrensfehler im Fall Obermatt eingeräumt. Der Bezirksrat bestätigt die Rechtsverletzungen, verzichtet aber auf einen vertieften Eingriff.

Die Geschehnisse im Schulhaus Obermatt hatten die Pfäffiker Bevölkerung im vergangenen Jahr intensiv beschäftigt.

Foto: Simon Grässle

Bezirksrat rügt Schule Pfäffikon nach Eklat um homosexuellen Lehrer

Nach Aufsichtsverfahren

Die Schule Pfäffikon hat im Fall Obermatt Fehler begangen – das bestätigt nun auch der Bezirksrat. Auf ein vertieftes Eingreifen verzichtet er aber.

Der Fall Obermatt erschütterte im Frühling 2024 die Schule Pfäffikon. Nachdem Eltern schwere Vorwürfe gegen seinen Sexualkundeunterricht geäussert hatten, löste die Schule das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Lehrer auf. Dies, obwohl sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen.

Das Vorgehen der Schulpflege löste harsche Kritik und Proteste aus. Und auch der Bezirksrat Pfäffikon wurde aktiv. Er eröffnete im Juli 2024 ein Verfahren, nachdem Aufsichtsbeschwerden bei ihm eingegangen waren.

Nach seiner Untersuchung folgt der Bezirksrat den Beschwerden. Die Aufsichtsbehörde rügt das Handeln der Gemeinde. Sie stellte «Hinweise auf klare Rechtsverletzungen und auch eine Gefährdung der ordnungsgemässen Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Schule» fest, wie es in einer Mitteilung heisst. Ein aufsichtsrechtliches Eingreifen sei somit angezeigt.

Konkret führt der Bezirksrat «Unkenntnis über rechtliche Vorgaben und personalrechtliche Vorgänge, organisatorische und strukturelle Unklarheiten sowie den Druck von aussen» an, die zu Rechtsverletzungen und zur Gefährdung der ordnungsgemässen Führungs- und Verwaltungstätigkeit geführt hätten. Allerdings sieht die Aufsichtsbehörde keine Anhaltspunkte in den Akten, dass es einen Zusammenhang zwischen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Homosexualität der Lehrperson gibt.

Beschränktes Eingreifen

Zu einem ähnlichen Schluss war bereits die Schule Pfäffikon vor gut einem Jahr in einem Abschlussbericht gekommen, in dem sie den Fall an der Schule Obermatt aufgearbeitet hatte. Schon damals hatte sie selbstkritisch Verfahrensfehler eingeräumt. So hat die Schulleiterin den Lehrer beispielsweise per E-Mail über die geplante Auflösung des Arbeitsverhältnisses informiert. Für Kündigungen ist jedoch die Schulpflege zuständig.

Auf diesen Bericht bezieht sich nun auch der Bezirksrat. Er beschränkt sein aufsichtsrechtliches Eingreifen auf das Überprüfen der Massnahmen, die die Schule bereits damals angekündigt und eingeleitet hatte. Die Massnahmen seien «adäquat und zielführend», um die Missstände zu beseitigen, heisst es als Begründung. Dazu gehört beispielsweise eine Schulung über Abläufe bei personalrechtlichen Fällen.

Die Gemeinde muss nun über den Stand dieser Massnahmen beim Bezirksrat Bericht erstatten. Dort, wo mit einer Massnahme keine Verbesserung der Situation mehr habe erreicht werden können, sei die Gemeinde aufgrund ihres Handelns gerügt worden, heisst es weiter.

Schule nimmt Rügen zur Kenntnis

Die Schule Pfäffikon nimmt die Rügen des Bezirksrats in einer ersten Stellungnahme zur Kenntnis. Sie will den Forderungen des Bezirksrats vollumfänglich nachkommen.

Man habe bereits im August 2024 die im Bericht eruierten Schwachstellen priorisiert. Die entsprechenden Massnahmen, um diese zu beheben, seien seither in Bearbeitung oder bereits ausgeführt.

Die Schule will dem Bezirksrat nun regelmässig transparent Bericht über die Umsetzung der weiteren Massnahmen erstatten. Weiter erhofft sie sich, dass die eingeleiteten Schritte das Vertrauen der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie der Öffentlichkeit wieder stärken.

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