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Justiz

Seltener Fall

Glattaler Klubbetreiber bestraft, weil er Rauchen zuliess

Der Betreiber eines Clubs im Glattal wurde verurteilt, weil er wider besseres Wissen seine Gäste rauchen liess.

Glattaler Klubbetreiber bestraft, weil er Rauchen zuliess

Seltener Fall

Wird in Räumen geraucht, wo man das nicht darf, kann der für diese Räumlichkeiten Verantwortliche bestraft werden. So, wie es einem Lokalbetreiber in der Region passierte.

Es gibt Gesetze, da fragt man sich, ob deren Nichtbefolgen überhaupt schon mal zu einer Strafe führte, denn entsprechende Medienberichte oder Urteilsstatistiken sind praktisch inexistent. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist so ein Gesetz.

Die Bestimmung, mit der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden, war im Frühling 2010 in Kraft gesetzt worden. Das Gesetz besagt, dass schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen gilt, die öffentlich zugänglich sind. Also beispielsweise in Restaurants, aber auch in Büros, wo mehrere Personen miteinander tätig sind. Und was kaum jemand weiss: Seit dem Herbst 2024 umfasst das Verbot auch das Rauchen von Tabakprodukten zum Erhitzen und den Konsum von E-Zigaretten.

Zigarettenkonsum der Gäste geduldet

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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