Glattaler Klubbetreiber bestraft, weil er Rauchen zuliess
Seltener Fall
Wird in Räumen geraucht, wo man das nicht darf, kann der für diese Räumlichkeiten Verantwortliche bestraft werden. So, wie es einem Lokalbetreiber in der Region passierte.
Es gibt Gesetze, da fragt man sich, ob deren Nichtbefolgen überhaupt schon mal zu einer Strafe führte, denn entsprechende Medienberichte oder Urteilsstatistiken sind praktisch inexistent. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist so ein Gesetz.
Die Bestimmung, mit der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden, war im Frühling 2010 in Kraft gesetzt worden. Das Gesetz besagt, dass schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen gilt, die öffentlich zugänglich sind. Also beispielsweise in Restaurants, aber auch in Büros, wo mehrere Personen miteinander tätig sind. Und was kaum jemand weiss: Seit dem Herbst 2024 umfasst das Verbot auch das Rauchen von Tabakprodukten zum Erhitzen und den Konsum von E-Zigaretten.
Zigarettenkonsum der Gäste geduldet
Der Fall, der sich im Frühjahr 2024 in einem Klub mit Bar im Glattal ereignete und kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde, ist deshalb klar: Gäste hatten bei einem nächtlichen Besuch in den Räumen des Lokals Zigaretten geraucht. Das ist verboten, wurde aber laut Strafbefehl vom Klubbetreiber geduldet, «obschon er wusste, dass dies nicht zulässig war».
200 Franken Busse
Die Sache flog auf (wie, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor), und der Chef des Lokals wurde verurteilt. Wegen der Übertretung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen erhielt der heute 52-Jährige aus dem Balkan eine Busse von 200 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 300 Franken. Von diesen total 500 Franken werden noch 100 Franken abgezogen für den einen Tag, den der Mann in Haft verbrachte, sodass letztlich 400 Franken für das Dulden der Raucherei fällig werden.
