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Justiz

Mann verurteilt

Ein Erwachsener als Vandale an einer Schule in Uster

Nicht ein Jugendlicher, sondern ein bald 50-Jähriger hat in Uster an einem grossen Schulhaus mehrere Wände beschmiert.

An mehreren Wänden des Bildungszentrums Uster hatte ein Mann Schmierereien angebracht.        

Foto: Ernst Hilfiker

Ein Erwachsener als Vandale an einer Schule in Uster

Mann verurteilt

Am Bildungszentrum Uster wurden mehrere Wände beschmiert, unter anderem mit rassistischen Zeichen. Nun ist der Täter gefasst und verurteilt worden.

Wenn an einer Schule Sachbeschädigungen passieren, liegt der Verdacht nahe, dass da wohl ein oder mehrere Schüler im entsprechend jugendlichen Alter dahinterstecken. Nicht so bei dem Fall, der sich am Bildungszentrum Uster (BZU) ereignet hatte.

Dort waren eines Nachts im August 2024 an mehreren Wänden der zum BZU gehörenden Berufsschule Schmierereien angebracht worden. Insgesamt 14 teils rassistische und diskriminierende Schriftzüge und Zeichen prangten an den Mauern. Zum Beispiel das Hakenkreuz oder der Spruch «Linke Fotzen ficken».

Antisemitisches Gedankengut verbreitet

Im Gegensatz zu vielen anderen Vandalenakten konnte hier der Täter eruiert werden, wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt. Wie man auf den Schmierer kam, geht aus dem Dokument nicht hervor, hingegen um wen es sich handelt: nicht um einen Teenager, sondern um einen Erwachsenen aus dem Oberland.

Der heute 47-Jährige habe die Schriftzüge «im Wissen um deren Inhalt und Bedeutung» aufgemalt, heisst es im Strafbefehl. Dabei habe er in Kauf genommen, dass die Zeichen und Sprüche am stark frequentierten BZU «von einer Vielzahl Personen gesehen» und damit auch «antisemitische Gedanken verbreitet werden».

Busse und bedingte Geldstrafe

Der Mann wurde nun verurteilt wegen Sachbeschädigung sowie Diskriminierung oder Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken; dies als Zusatzstrafe zu einer bereits kürzlich ihm auferlegten bedingten Geldstrafe.

Zahlen muss er eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Zu diesen 1100 Franken kommen noch 500 Franken, die er dem BZU für die Beseitigung der Beschädigungen zu überweisen hat.

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