Einmal «Arschloch» gesagt – verurteilt
Fall aus dem Glattal
Eine Kundin tituliert einen Verkäufer in einem Geschäft im Glattal als «Arschloch». Das kostet sie nun mehrere hundert Franken.
Unzählige Male wird jeden Tag in der Schweiz jemand als «Arschloch» bezeichnet. Meistens im Zusammenhang mit weiteren Beleidigungen oder verstärkenden, vorangestellten Wörtern wie «riesen» oder «huere».
Doch kann, auch wer nur ein einziges Mal jemanden so tituliert, bereits bestraft werden? «Ja klar», lautet die Antwort – belegt durch einen vor Kurzem von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl.
Disput über Preise im Laden
Eine junge Rumänin, die in der Region als Prostituierte tätig war, hatte im Frühling 2023 einen Smartphone-Laden im Glattal besucht. Die Preise, die sie dort sah, gefielen ihr aber gar nicht.
So zettelte sie mit dem Verkäufer im Geschäft eine Diskussion an. Die wurde offenbar immer heftiger; die Frau griff gemäss Strafbefehl zu ihrem Handy und fotografierte den Angestellten. Und dann sagte sie ihm eben, er sei ein Arschloch.
Busse und bedingte Strafe
Der Verkäufer liess sich das nicht gefallen und zeigte die heute 24-jährige Frau an. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie nun wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken.
Dazu kommt jedoch noch ein unbedingter, also zu zahlender Teil. Nämlich eine Busse von 200 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken – also 1000 Franken für einmal «Arschloch!».
