Einmal «Arschloch» gesagt – verurteilt
Fall aus dem Glattal
Eine Kundin tituliert einen Verkäufer in einem Geschäft im Glattal als «Arschloch». Das kostet sie nun mehrere hundert Franken.
Unzählige Male wird jeden Tag in der Schweiz jemand als «Arschloch» bezeichnet. Meistens im Zusammenhang mit weiteren Beleidigungen oder verstärkenden, vorangestellten Wörtern wie «riesen» oder «huere».
Doch kann, auch wer nur ein einziges Mal jemanden so tituliert, bereits bestraft werden? «Ja klar», lautet die Antwort – belegt durch einen vor Kurzem von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl.

