Hasskampagne im Internet kostet zwei Oberländer Tausende Franken
Bezirksgericht Hinwil
Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin ist im Internet durch den Dreck gezogen worden. Verantwortlich dafür: zwei Zürcher Oberländer. Sie wurden nun verurteilt – in einem vermutlich wegweisenden Entscheid.
Mehr als zehn Jahre ist es her, seit die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin nach einem möglichen Sexualdelikt nach der Zuger Landammannfeier ein Thema in den Medien war. Seither ist sie es immer wieder. In den Berichterstattungen wurde teilweise wild spekuliert, es kam zu Persönlichkeitsverletzungen und mehreren juristischen Auseinandersetzungen. Eine dieser Auseinandersetzungen wurde seit Anfang 2024 am Bezirksgericht Hinwil ausgetragen.
Dutzende von Beleidigungen
Im Rahmen eines Zivilrechtsprozesses hatte Spiess-Hegglin zwei heute 50- und 80-jährige Zürcher Oberländer eingeklagt. Sie sollen eine Website namens Shameleaks betrieben und dort die 44-Jährige immer wieder diffamiert haben.
Der Anwalt der Zugerin sprach am Prozess von über 200 anonymen, negativen Beiträgen mit Titeln wie «Jolanda Spiess – Halt endlich die Fresse!», die auf «dem beispiellosen Denunzierungsblog» erschienen seien. 101 dieser Beiträge seien prozessrelevant, weil persönlichkeitsverletzend, falsche Vorwürfe enthaltend oder auf Mutmassungen beruhend. Spiess-Hegglin werde in den Artikeln unter anderem auch 83-mal beleidigt – etwa als «linke Oberhetzerin» oder «Hexe» – und als mediengeile, psychisch gestörte, lügende und medikamentensüchtige Frau dargestellt.
«Hassgetriebene Obsession»
Die Beiträge, «eine regelrechte Kampagne», würden «die hassgetriebene Obsession» der beiden Oberländer gegen die Frau spiegeln, sagte der Anwalt. Doch «ein solches Verhalten findet nie eine Rechtfertigung». Deshalb müsse man den Männern das Handwerk legen.
Der Anwalt forderte, dass durch das Gericht eine Persönlichkeitsverletzung durch diese Beiträge festzustellen sei. Als Folge davon seien alle kritisierten Beiträge auf der Website zu löschen, und die Männer hätten insgesamt 20’000 Franken Genugtuung zu bezahlen sowie die Prozesskosten zu übernehmen.
Website heute weitgehend inaktiv
Die wegen fast identischer Vorwürfe Ende 2024 vom Strafgericht Pfäffikon – noch nicht rechtsgültig – verurteilten Beklagten, die zu Beginn des Hinwiler Prozesses ergebnislos versucht hatten, Besucher und Medienvertreter von der Verhandlung auszuschliessen, wiesen alle Vorwürfe zurück. Sie seien weder die Urheber der Beiträge noch die Betreiber der Website.
Zudem, so erklärte der Anwalt des 50-Jährigen, sei die Website mittlerweile weitgehend inaktiv. Somit könne man die Beiträge nicht mehr lesen, und deshalb werde auch die Persönlichkeit von niemandem verletzt.
In den 101 eingeklagten Artikeln sei höchstens in ein paar wenigen mal «eine kritische Aussage» vorgekommen. Und das, betonte der Anwalt, liege bei jemandem wie Jolanda Spiess-Hegglin durchaus drin: «Sie muss sich als Person des öffentlichen Lebens schärfere Kritik gefallen lassen.»
Opfer erhält Genugtuungszahlung
Nach zwei mehrere Monate auseinanderliegenden Prozesstagen und einer Reihe rechtlicher Schritte, darunter ein Ausstandsgesuch gegen die fallführende Richterin, hat das Bezirksgericht Hinwil nun entschieden: Beide Oberländer werden der Persönlichkeitsverletzung für schuldig befunden.
Sie müssen die eingeklagten Beiträge von der Shameleaks-Website löschen und Jolanda Spiess-Hegglin je 3000 Franken Genugtuung bezahlen. Dazu kommen Kosten für den Prozess, für ein Schlichtungsverfahren sowie eine Parteientschädigung für die Klägerin von insgesamt rund 18’000 Franken.
Für Gericht ein klarer Fall
In seinem begründeten schriftlichen Urteil führt das Gericht aus, dass sich sowohl aufgrund von Tatsachen wie auch aufgrund von Indizien «ein schlüssiges Gesamtbild» ergebe: nämlich, dass das Duo aus dem Oberland hinter den Shameleaks-Inhalten stecke. Wer von beiden dabei genau was gemacht habe, sei irrelevant. Ein wichtiger Hinweis, beruhend auf der Auffassung des Bundesgerichts, dass jede Person, die in irgendeiner Art an der digitalen Verbreitung persönlichkeitsverletzender Inhalte beteiligt ist, zivilrechtlich belangt werden kann.
Das Gericht sieht hinter dem Vorgehen der Männer eine Kampagne. Eine Kampagne, die auch nicht einfach in einem privaten Rahmen, sondern auf einer Website und damit in einem jedermann zugänglichen Medium gefahren wurde.
Jolanda Spiess-Hegglin: «Ein Urteil, das Signalwirkung hat»
Auch wenn der Entscheid aus Hinwil noch nicht rechtskräftig ist: Jolanda Spiess-Hegglin spricht in einer Medienmitteilung von einem «Urteil, das Signalwirkung hat». Denn das Urteil mache «die Logik anonymer Hetzer erstmals gerichtlich greifbar» und schaffe vor allem «ein starkes Präjudiz».
Wie richtungsweisend der Oberländer Entscheid ist, könnte sich schon bald zeigen. Allein dieses Jahr wird Spiess-Hegglin gemäss ihren Angaben noch ein halbes Dutzend Verfahren wegen medialer Rufschädigung führen, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. (ehi)
