164'000 Franken: Vater bezahlt fünf Jahre keinen Unterhalt
Oberländer verurteilt
Ein Zürcher Oberländer hat über längere Zeit Geld keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt. Nun wurde der Mann bestraft.
Zweimal hatte ein Gericht angeordnet, dass ein Mann aus dem Bezirk Hinwil einer Frau Unterhaltsbeiträge zahlen muss. Beiträge, mit denen sie den Lebensunterhalt der drei gemeinsamen Söhne des einstigen Paars, das sich dann trennte, hätte bestreiten können.
Doch der Oberländer zahlte nicht, obwohl er genau wusste, dass er dazu verpflichtet gewesen wäre. Dies geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervor.
Über 160’000 Franken ausstehende Zahlungen
Vom Sommer 2019 bis im Sommer 2024 blieb er die monatlichen Raten von anfänglich total 4361 Franken, die bald auf 2800 Franken gesenkt wurden, schuldig. Insgesamt summierten sich die ausstehenden Gelder auf fast 164’000 Franken. Eine der Folgen davon: Die Oberländer Wohnortsgemeinde der Frau und Kindsmutter musste 122’000 Franken bevorschussen.
Busse, bedingte Strafe – und eine Androhung
Der heute 46-jährige Mann wurde deshalb wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sowie – weil er einen Umzug nicht gemeldet hatte – der Übertretung des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken, teilweise als Zusatzstrafe zu einer vor drei Jahren gegen ihn ausgefällten Geldstrafe.
Sowohl die alte wie auch die neue Strafe sind bedingt ausgesprochen. Da der Oberländer damit in recht kurzer Zeit zwei bedingte Strafen «sammelte», wurde ihm aber schriftlich angedroht, dass er bei einer weiteren Verfehlung in nächster Zeit diese Strafen wahrscheinlich wird zahlen müssen.
Definitiv zu zahlen hat er jedoch eine Busse von 800 Franken, die zusätzlich zur bedingten Strafe verhängt wurde. Dazu kommen Verfahrenskosten im selben Betrag, total also 1600 Franken.
Staatsanwältin rügt Arbeitseinstellung
Die für den Fall zuständige Staatsanwältin schreibt im Strafbefehl, es wäre dem Mann «bei gutem Willen möglich und auch zumutbar gewesen», sich neben seiner sporadischen Arbeitstätigkeit um einen weiteren Job oder eine 100-Prozent-Stelle zu bemühen. Dann nämlich hätte er ein höheres Einkommen erzielen und damit seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können.