Frau spuckt Polizeimitarbeiter an – und muss ins Gefängnis
Vorfall im Spital
Aus Wut darüber, dass man sie in die Psychiatrie einlieferte, spuckte eine Frau in Wetzikon einen Mitarbeiter der Kantonspolizei an. Jetzt muss sie in Haft.
Es war eine unappetitliche Szene, die sich eines Abends im Sommer 2024 im GZO Spital Wetzikon abspielte. Und sie hatte ein rechtliches Nachspiel mit massiven Folgen, wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt.
Fürsorgerische Unterbringung angeordnet
Eine damals 28-Jährige lag auf der Notfallstation des Spitals. Von dort aus sollte sie im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung (FU) in eine psychiatrische Klinik überführt werden.
Eine FU wird unter anderem dann angeordnet, wenn jemand so schwer psychisch gestört ist, dass er zu seinem eigenen Schutz und dem Schutz seiner Umgebung vorübergehend in eine für die Behandlung der Störung geeignete Institution eingewiesen werden muss. Die FU gilt als einschneidendste Massnahme im Erwachsenenschutzrecht; die Betroffenen wehren sich deshalb praktisch immer energisch dagegen.
Aus nächster Nähe angespuckt
Weil sich auch die junge Frau in Wetzikon renitent verhielt, wurden zur Durchführung der fürsorgerischen Unterbringung Mitarbeiter der Sicherheitsassistenz der Kantonspolizei Zürich beigezogen. Sicherheitsassistenten sind praktisch identisch uniformiert und ausgerüstet wie Polizisten, nehmen jedoch nur bestimmte Sicherheitsaufgaben wahr, vor allem die jährlich Tausenden Transporte von Gefangenen, die beispielsweise von einer Haftanstalt zu einem Gericht gebracht werden müssen.
Als ein Sicherheitsassistent die Frau in der Notfallstation dann für den Transport arretieren wollte, spuckte sie ihm «aus nächster Nähe ins Gesicht». Und das laut Strafbefehl «wissentlich und willentlich respektive aus Wut und Ärger» über die FU. Der Polizeimitarbeiter hatte wie üblich bei solchen Einsätzen eine Schutzbrille getragen – die nützte in diesem Fall allerdings nichts, da ihn die Spucke im Bereich seines rechten Mundwinkels traf.
Unbedingte Strafe wegen schlechter Prognose
Die Attacke mit der Spucke hatte ein Strafverfahren zur Folge, das nun mit einer Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte endete. Die junge Frau muss für ihren Ausraster für 90 Tage ins Gefängnis sowie Verfahrenskosten von rund 1400 Franken übernehmen.
Die harte Sanktion begründet die Staatsanwaltschaft mit der schlechten Prognose. So war die Frau vor fünf Jahren in einem anderen Kanton unter anderem wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung bereits zu einer Gefängnisstrafe beziehungsweise einer gerichtlich angeordneten Therapie verurteilt worden. Vorgänge, die bei ihr offensichtlich nicht zu einer Verhaltensänderung führten.