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Justiz

Bundesgericht bestätigt Velofahrverbot beim Bahnhof Dübendorf

Velos dürfen künftig nicht mehr durch die Unterführung des Bahnhofs Dübendorf fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt dagegen abgewiesen.

Bundesgericht bestätigt Velofahrverbot beim Bahnhof Dübendorf

Stadtrat mit Niederlage

Velos dürfen künftig nicht mehr durch die Unterführung des Bahnhofs Dübendorf fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt dagegen abgewiesen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wollte ein Fahrverbot in der Dübendorfer Bahnhofunterführung. Der Stadtrat zog gegen diese Pläne vor Gericht – und verliert nun. 

Die Stadt argumentierte unter anderem damit, dass die Unterführung Teil des Velowegnetzes sei. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Weiterführung des bestehenden Mischverkehrs mit Velofahrern und Fussgängerinnen. Bisher sei dieser problemlos gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte die Verfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV), das wegen des Eisenbahngesetzes zuständig ist, gestützt. Das Bundesgericht hat in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil keinen Fehler in diesem Entscheid finden können – es gilt also ab sofort Fahrverbot für Velos.

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