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Justiz

In der Stadtverwaltung Geld abgezweigt

Ein Buchhalter einer Oberländer Verwaltung ist bestraft worden, weil er verbotenerweise Privatbezüge tätigte.

In der Stadtverwaltung Geld abgezweigt

Oberländer Buchhalter verurteilt

Ein Mitarbeiter der Finanzabteilung einer Zürcher Oberländer Stadt hat sich an deren Vermögen bedient. Dafür wurde er nun bestraft.

In der Buchhaltung falsche Buchungen vornehmen: ein einfacher, manchmal jahrelang unentdeckt funktionierender Trick, um als Mitarbeiter widerrechtlich an Geld zu kommen. In vielen Firmen ist das schon passiert – nun hat es eine Stadtverwaltung im Zürcher Oberland erwischt. Der Ort, der hier nicht genannt wird, weil sonst der Täter identifiziert werden könnte, war um exakt 29’844 Franken und 5 Rappen geschädigt worden, wie in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft aufgeführt wird.

Fünf Zahlungen an sich selbst ausgelöst

Abgezweigt hatte das Geld ein langjähriger Buchhalter. Der Mann hatte in seiner Funktion die Berechtigung, Rechnungen freizugeben, Zahlungen vorzunehmen und Buchungen zu tätigen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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