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Justiz

In der Stadtverwaltung Geld abgezweigt

Ein Buchhalter einer Oberländer Verwaltung ist bestraft worden, weil er verbotenerweise Privatbezüge tätigte.

Mit Falschbuchungen vertuschte ein Mitarbeiter einer Stadtverwaltung widerrechtliche Zahlungen. (Symbolfoto)

Foto: Ernst Hilfiker 

In der Stadtverwaltung Geld abgezweigt

Oberländer Buchhalter verurteilt

Ein Mitarbeiter der Finanzabteilung einer Zürcher Oberländer Stadt hat sich an deren Vermögen bedient. Dafür wurde er nun bestraft.

In der Buchhaltung falsche Buchungen vornehmen: ein einfacher, manchmal jahrelang unentdeckt funktionierender Trick, um als Mitarbeiter widerrechtlich an Geld zu kommen. In vielen Firmen ist das schon passiert – nun hat es eine Stadtverwaltung im Zürcher Oberland erwischt. Der Ort, der hier nicht genannt wird, weil sonst der Täter identifiziert werden könnte, war um exakt 29’844 Franken und 5 Rappen geschädigt worden, wie in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft aufgeführt wird.

Fünf Zahlungen an sich selbst ausgelöst

Abgezweigt hatte das Geld ein langjähriger Buchhalter. Der Mann hatte in seiner Funktion die Berechtigung, Rechnungen freizugeben, Zahlungen vorzunehmen und Buchungen zu tätigen.

Und genau das tat er auch – im Sommer 2023 jedoch insgesamt fünfmal verbotenerweise zu seinen eigenen Gunsten. Das heisst, über ein Bankkonto der Stadt löste er Zahlungen für sich privat aus, unter anderem zur Begleichung von Krankenkassen-Forderungen. Die Überweisungen trug er dann in der städtischen Buchhaltung als «Rückbuchung/Doppelbuchung» ein.

Busse und bedingte Strafe

Wann und wie die Sache aufflog, wird im Strafbefehl nicht beschrieben. Die Falschbuchungen hatten jedoch ein Strafverfahren zur Folge, das nun mit einer Verurteilung des Mannes wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung abgeschlossen wurde.

Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken. Während diese Strafe bedingt erlassen wurde, sind jedoch eine Busse von 2000 Franken und 1200 Franken Verfahrenskosten zu zahlen. Zudem wurde der Buchhalter, der heute nicht mehr bei dieser Stadt tätig ist, verpflichtet, den offenbar noch ausstehenden Teil des Deliktsbetrags von über 20’000 Franken zurückzuzahlen.

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