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Justiz

Ustermerin angerufen und ins Telefon gestöhnt: hohe Busse

Ein Mann, der eine Frau in Uster über mehrere Stunden hinweg mit sexuellen Sprüchen nervte, ist mit einer Busse bestraft worden.

Mit Telefonanrufen und Nachrichten per Whatsapp wurde die Frau belästigt. (Symbolfoto)

Foto: Pixabay

Ustermerin angerufen und ins Telefon gestöhnt: hohe Busse

Mann verurteilt

«Bin spitz», liess ein Mann eine flüchtige Bekannte aus Uster wissen und kontaktierte sie deshalb mehrmals. Das kostet ihn nun über 3000 Franken.

Über eine gemeinsame Kollegin eines Mazedoniers, der in der Innerschweiz wohnt, und einer Frau aus Uster, hatte der Mann die Telefonnummer der Oberländerin erhalten. Zudem hatte er einst ein Foto von ihr gesehen und einmal mit ihr kurz gesprochen – das wars dann aber auch schon.

Auch Textnachrichten und Videoanrufe

Etwa zwei Jahre später, in einer Aprilnacht 2024, erinnerte sich der Mann an die flüchtige Begegnung. Er griff zum Handy und rief die Ustermerin in den folgenden Stunden mehrmals an, wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl festhält. Zudem schickte er Sprach- und Textnachrichten per Whatsapp.

«Bin nur spitz», schrieb er etwa in diesen Nachrichten, ergänzt von Telefonaten, wo er sagte: «Ich komme zu Dir, Du machst mich geil!» Zwar entschuldigte er sich zwischendurch auch einmal mit einem «Sorry, will dich ned nerven». Danach folgten laut Strafbefehl aber mehrere Anrufe, auch mit Videobild, wobei er stöhnte und ihren Namen rief. Da die Ustermerin an jenem Abend nicht allein zu Hause war, sondern Kolleginnen zu Besuch hatte, konnten auch diese Frauen das Gestöhn «deutlich hören».

Vielleicht wird es noch teurer

Die Anrufe und Nachrichten lösten bei der Oberländerin «ein grosses Unbehagen, ein Gefühl der Erniedrigung und des Übergriffs auf ihre sexuelle Integrität aus». Dass sie sich belästigt fühlt, hatte sie dem Mann während der Kontakte auch klar mitgeteilt. Sie erstattete deshalb Anzeige.

Nun wurde der Mazedonier wegen sexueller Belästigung verurteilt. Der 44-Jährige fasste eine Busse von 1500 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 1600 Franken, was zu einer Rechnung im Totalbetrag von 3100 Franken führt.

Dieser Betrag könnte noch steigen. So liegen vonseiten der Ustermerin Forderungen vor, die jedoch von der Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg verwiesen wurden.

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