Mann, der mit Traktor gegen Gewächshäuser fuhr, muss in Therapie
Bezirksgericht Pfäffikon
Ein psychisch Kranker setzt seine Medikamente ab, darauf verübt er wie in Trance in Fehraltorf einen Vandalenakt mit enormem Schaden. Nun schickt das Gericht den Mann in eine Behandlung.
Was bringt jemanden dazu, einen Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember 2023, nach 21 Uhr, trotz Entzug des Führerausweises auf seinen Traktor zu steigen, nach Fehraltorf auf das Gelände eines grossen Gemüseanbaubetriebs zu fahren, dort unter anderem Kettensägeöl in einen Regenwasserschacht zu leeren, danach mit dem Traktor die Wände mehrerer riesiger Gewächshäuser einzudrücken und auf der Rückfahrt noch absichtlich einen Inselschutzpfosten und ein Verkehrsschild zu beschädigen? «Ich weiss es nicht genau», sagte der Traktorfahrer, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Pfäffikon stand.
Firma will seinen Hof, doch er will ihn behalten
Eine Rolle habe aber vermutlich wieder einmal «der Verkaufsdruck» gespielt. Derjenige Druck, den der Gemüseanbaubetrieb, wo der Mann mit dem Traktor bei seiner wilden Fahrt einen Schaden von über 270’000 Franken angerichtet hatte, seit Jahren auf ihn ausübe. Denn die Firma wolle seinen Hof «mit dem 1A-Ackerland» erwerben. Aber ein Verkauf komme für ihn nicht infrage.
Das Werben des Gemüsebetriebs um sein Land empfindet der Hofbesitzer als grosse Belastung, die dann auch schon zweimal zu Straftaten führte. Neben der Sache mit dem Traktor war es zuvor einmal zu einer Sachbeschädigung und einer Drohung gekommen, für die er verurteilt wurde.
Fataler Stopp der Medikamenteneinnahme
Doch es gibt auch noch eine medizinische Erklärung für die jüngste Eskalation. Der heute 50-jährige, bodenständig und bedacht wirkende Hofbesitzer leidet unter diversen gesundheitlichen Problemen, unter anderem unter Schizophrenie.
Und was die vielen Medikamente, die der Oberländer mittlerweile einnehmen muss, für ungeahnte Folgen haben können, erklärte sein Verteidiger. Der Mann habe Ende 2023 die Mittel gegen die psychischen Störungen abgesetzt, nachdem es zu Komplikationen mit Mitteln gegen ein ganz anderes Leiden gekommen war. Das habe dann zu dem Umnachtungszustand geführt, in welchem die Traktorfahrt stattfand.
Einig über Schuldunfähigkeit
Sowohl die Anklagevertreterin wie der Verteidiger waren sich deshalb einig, dass die Tat in Fehraltorf in nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen wurde und der geständige Mann nicht bestraft, sondern therapiert werden muss.
Während die Staatsanwältin allerdings nur eine stationäre Behandlung als erfolgsversprechend einstufte, forderte der Verteidiger die deutlich weniger einschneidende Form einer ambulanten Behandlung.
Denn «einfach wegsperren, damit er ruhig ist», sei keine Lösung. Zudem habe der Mann bereits bewiesen, dass er mit der richtigen Unterstützung, wie er sie jetzt bereits unter anderem durch einen Beistand hat, sein Leben in Freiheit sehr wohl meistern könne.
Ein psychiatrisches Gutachten, auf das sich die Staatsanwältin stützte und das eine stationäre Therapie empfahl, wurde vom Verteidiger schwer kritisiert. Es sei «mangelhaft» – nicht nur der vielen Schreibfehler wegen – und komme unter anderem zum Schluss, dass beim 50-Jährigen ein erhöhtes Rückfallrisiko bestehe. Wie man zu einem solchen Fazit gelangen könne, «das ist mir gänzlich schleierhaft», sagte der Rechtsanwalt.
Gericht sieht positive Entwicklung beim Angeklagten
Das Gericht schloss sich der Ansicht der Verteidigung an. Man habe eine gute Entwicklung beim Angeklagten feststellen können, deshalb «ist eine ambulante Massnahme verhältnismässig», erklärte die vorsitzende Richterin ihr Urteil.
Damit die ambulante Therapie, zu der auch eine vom Gericht angeordnete medikamentöse Behandlung gehört, möglichst gut und kontrolliert verläuft, wird dem Mann vorübergehend eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt.
Die Verfahrenskosten von gegen 60’000 Franken werden auf die Gerichtskasse genommen. Und den enormen Schaden, der bei der Traktorfahrt entstanden war, den hat die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung des mehr oder weniger mittellosen Mannes beglichen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
