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Justiz

Gehörloser, kognitiv beeinträchtigter Sexualstraftäter soll verwahrt werden

Knapp zwanzig Jahre lang versuchten die Behörden, den 44-jährigen Mann nach einem Delikt im Tösstal zu behandeln. Ohne Erfolg.

Gehörloser, kognitiv beeinträchtigter Sexualstraftäter soll verwahrt werden

Urteil des Bezirksgerichts

Knapp zwanzig Jahre lang versuchten die Behörden, den 44-jährigen Mann nach einem Delikt im Tösstal zu behandeln. Ohne Erfolg.

Liliane Minor

Die Delikte, die ihn hinter Gitter brachten, liegen schon fast 25 Jahre zurück. Damals vergewaltigte der Mann im Gehörlosendorf Turbenthal eine Mitbewohnerin, eine zweite nötigte er sexuell. 2005 verurteilte ihn das Obergericht nach einem mehrjährigen Verfahren zu einer Strafe von 30 Monaten und zu einer stationären Behandlung. Denn der Mann war vorbestraft, 1997 hatte er sich an einem Kind vergangen.

Seit dieser zweiten Verurteilung ist der gehörlose, kognitiv beeinträchtigte Mann nie mehr auf freien Fuss gekommen. Fast zwanzig Jahre versuchten die Behörden, mit verschiedenen Therapien das Rückfallrisiko zu senken – erfolglos. Aufgrund seiner Beeinträchtigung vergisst der Mann das Gelernte jeweils rasch wieder.

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