Streit um Schrebergarten endet vor Gericht
Gut gemeint, schlecht gelaufen
Die Nachpächterin hat aus dem Schrebergarten eines Paars Inventar entsorgt. Dennoch hat sie das Bezirksgericht Pfäffikon vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen.
Auf den ersten Blick passte alles zusammen, und nichts deutete auf den späteren Gerichtsfall hin. Auf der einen Seite die Frau, die von einem Einfamilienhaus mit Garten in eine Wohnung im Bezirk Pfäffikon gezogen war. Auf der anderen Seite ein jüngeres Ehepaar mit Schrebergarten, dem es an Zeit für die Gartenarbeit mangelte.
Man tat sich zusammen. Die Frau half im Garten mit. Die Idee: Sie sollte über kürzer oder länger den Schrebergarten des Ehepaars übernehmen. Direkt weitergeben durfte dieses die Parzelle indes nicht. Die Vereinsstatuten liessen das nur unter Familienangehörigen zu. Die Frau liess sich auf die Warteliste setzen. Beim Nachrücken sollte sie die Parzelle erhalten.
Hatte das Paar 2023 noch mitgearbeitet, überliess es 2024 das Feld gänzlich der Frau. «Feel free», textete der Mann der möglichen Nachpächterin mehrmals per Whatsapp. «Du hast freie Hand. Es gibt nichts, an dem wir hängen.» Sie hatte also die Erlaubnis, im Garten zu wirken und defekte Dinge zu entsorgen. So zumindest kam es bei ihr an.
10’000 Franken Schadenersatz gefordert
Als das Ehepaar im Sommer 24 wieder einmal den Garten besuchte, war es wohl geschockt. Die Nachpächterin in spe hatte in der Zwischenzeit diverses Inventar entsorgt; unter anderem eine Lounge, einen Blechtisch, ein altes Buffet, einen Sandkasten und diverse Küchenutensilien.
Zudem hatte sie verschiedene Pflanzen entfernt, etwa einen mehrjährigen Renekloden-Baum, Beeren, Gewürzpflanzen und Blumen. Das ging dem Paar zu weit. Es verzeigte die Frau und verlangte Schadenersatz in der Höhe von 10’000 Franken.
Unkraut wucherte im Schrebergarten
Am Donnerstag musste sich die Frau wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken (entspricht 5000 Franken) sowie eine Busse von 700 Franken.
«Ich habe alles im Guten getan», beteuerte die Neo-Schrebergärtnerin, nun als Beschuldigte, vor Gericht. Ab Frühling 2024 habe sie selbstständig im Garten gewirkt. «Damals war die Parzelle nicht gepflegt», sagte sie dem Gericht. Der Vereinsvorstand habe den Noch-Pächter ermahnt, sich mehr um den Garten zu kümmern. Es sei viel Ware herumgestanden. Teils sei diese schon lange nicht mehr gebraucht und in schlechtem Zustand gewesen.
Zudem habe das Unkraut im Garten gewuchert. Um dieses loszuwerden, habe sie einige Pflanzen entfernen müssen. Aufgrund der Rückmeldungen des Ehepaars sei sie sich sicher gewesen, sie tue nichts Falsches. Vor Gericht schien die Beschuldigte nicht so richtig zu wissen, wie ihr geschah. Mehrmals kämpfte sie mit den Tränen.
Für Sachbeschädigung fehlte der Vorsatz
Ihre Verteidigerin verlangte einen Freispruch. Es sei unbestritten, dass ihre Mandantin im Schrebergarten tätig gewesen sei und auch diverse Gegenstände entsorgt habe. Sie sei aber davon ausgegangen, dazu berechtigt zu sein. «Es handelte sich um eine unglückliche Kommunikation zwischen den Parteien. Strafrechtlich ist das aber nicht relevant», sagte die Verteidigerin. Für Sachbeschädigung sei Vorsatz nötig. Und ein solcher sei hier nicht gegeben. Fahrlässige Sachbeschädigung hingegen sei straffrei.
Das wiederholte «Feel free» per Whatsapp habe sie so verstanden, dass sie auch Dinge entsorgen dürfe. Sie sei davon ausgegangen, die Sachen gehörten ihr. Das Ehepaar habe sich nicht mehr dafür interessiert.
Gericht kommt zu Freispruch
Das Gericht hat die Beschuldigte freigesprochen. Es folgte der Argumentation der Verteidigerin. Man könne der Beschuldigten einzig vorwerfen, dass sie beim Ehepaar nicht nachgefragt habe, bevor sie gewisse Dinge entsorgt habe, die man vielleicht noch hätte brauchen können. Das sei allenfalls fahrlässig, aber nicht strafbar.
«Es wurde eine gute Nachbarschaft zerstört, und das nur wegen eines Missverständnisses beim Entsorgen. Das ist schade», sagte die Richterin in Pfäffikon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
