Streit um Schrebergarten endet vor Gericht
Gut gemeint, schlecht gelaufen
Die Nachpächterin hat aus dem Schrebergarten eines Paars Inventar entsorgt. Dennoch hat sie das Bezirksgericht Pfäffikon vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen.
Auf den ersten Blick passte alles zusammen, und nichts deutete auf den späteren Gerichtsfall hin. Auf der einen Seite die Frau, die von einem Einfamilienhaus mit Garten in eine Wohnung im Bezirk Pfäffikon gezogen war. Auf der anderen Seite ein jüngeres Ehepaar mit Schrebergarten, dem es an Zeit für die Gartenarbeit mangelte.
Man tat sich zusammen. Die Frau half im Garten mit. Die Idee: Sie sollte über kürzer oder länger den Schrebergarten des Ehepaars übernehmen. Direkt weitergeben durfte dieses die Parzelle indes nicht. Die Vereinsstatuten liessen das nur unter Familienangehörigen zu. Die Frau liess sich auf die Warteliste setzen. Beim Nachrücken sollte sie die Parzelle erhalten.

