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Justiz

Im Suff Abfallbehälter am Bahnhof Hinwil beschädigt

Zwei in Hinwil aktiv gewesene Vandalen konnten gefasst und nun bestraft werden.

Zwei Vandalen hatten am Bahnhof Hinwil mehrere Behälter für Abfall und Zigarettenstummel beschädigt.     

Foto: Ernst Hilfiker

Im Suff Abfallbehälter am Bahnhof Hinwil beschädigt

Junge Männer bestraft

Zwei Vandalen, die in Hinwil erwischt wurden, wollten nicht sagen, wer sie sind. Genützt hat das gar nichts: Beide sind jetzt verurteilt worden.

Wenn es an Bahnhöfen zu Vandalenakten kommt, geht es oftmals um Sprayereien an Zügen oder Gebäuden. Und die Täter verschwinden meist im Dunkel der Nacht, bevor sie gefasst werden können.

«Übermässig» getrunken

Nicht so in einer Januarnacht 2024 in Hinwil. Dort konnten zwei Vandalen kurz vor 4 Uhr geschnappt werden, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.

Die beiden heute 20-Jährigen hatten «nach vorgängigem und übermässigem Alkoholkonsum» am Bahnhof zugeschlagen. Sie kickten gegen mehrere grosse Abfallkübel und Behälter für Zigarettenstummel, bis diese sich von ihrer Befestigung lösten und umkippten, wobei sie beschädigt wurden.

Unkooperatives Verhalten

Doch die Vandalen blieben in jener Nacht nicht allein: Die Kantonspolizei kam nämlich vorbei – ob per Zufall oder nach dem Anruf eines durch den Lärm aufgeschreckten Anwohners, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Als die Polizei das Duo kontrollieren wollte, verhielt es sich «infolge der Angetrunkenheit äusserst unkooperativ und unanständig». Und vor allem weigerten sich die Männer, ihren Ausweis zu zeigen oder auf die Frage nach ihren Personalien zu antworten.

Busse und bedingte Geldstrafe

Genützt hat dieses Verhalten natürlich nichts: Die Identität der Oberländer konnte schnell festgestellt und dann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Die jungen Männer wurden nun wegen Sachbeschädigung sowie je einer Übertretung kantonaler und kommunaler Vorschriften schuldig gesprochen. Beide erhielten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken; beim einen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, beim anderen, der bereits eine Vorstrafe hat, mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren.

Jeder der Vandalen muss zudem eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen. Weitere Kosten könnten folgen, wenn die Zivilklage der SBB, deren Einrichtungen beschädigt wurden, Erfolg hat.

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