Vergewaltigung nach Wetziker Chilbi: Staatsanwalt fordert Verwahrung
Bezirksgericht Hinwil
Zwei Frauen hat ein junger Rumäne vergewaltigt, eine davon in Wetzikon. Der Staatsanwalt spricht von «ausserordentlich schweren Delikten» und verlangt eine drakonische Strafe.
Die Chilbi Wetzikon ist im Zürcher Oberland immer ein grosses Thema. Im Jahr 2022 war es jedoch nicht der viel besuchte Anlass selbst, der für Gesprächsstoff sorgte, sondern das, was danach passierte: Eine damals 23-Jährige war auf dem Heimweg gegen 2 Uhr vergewaltigt worden.
Die Frau war zu Fuss Richtung Grüt unterwegs, als sie von einem Mann von hinten gegen den Kopf geschlagen und in eine an die Strasse angrenzende Wiese geworfen wurde. Dort traktierte der Unbekannte sie weiter mit Faustschlägen und sagte gemäss der später zu dem Fall erstellten Anklageschrift, «dass sie still sein solle, sonst würde er sie umbringen, und er wolle sie nur ficken».
Danach kam es zu zwei massiven sexuellen Übergriffen und einer Vergewaltigung. Nachdem zufällig drei Passanten an der Wiese vorbeigekommen waren, liess der Angreifer von seinem Opfer ab und flüchtete. Die Frau hatte bei der Tat erhebliche Kopfverletzungen erlitten.
Fahndungserfolg dank sofortiger Anzeige
Ein halbes Jahr später ereignete sich in Wädenswil eine sehr ähnliche Tat. Auch dort wurde eine Frau, die allein unterwegs war, von hinten her angegriffen. Ein Mann bedrohte die 63-Jährige, die sich um die Mittagszeit auf einem Waldspaziergang befand, mit einem kleinen Küchenmesser und sagte, er wolle Sex von ihr. Er drohte ihr den Tod an und stiess sie so, dass sie stürzte und einen zweifachen Bänderriss im Knie erlitt. Dann verlangte er unter anderem, sie solle ihn oral befriedigen, und vergewaltigte sie.
Weil das Opfer von Wädenswil – ebenso wie dasjenige von Wetzikon – sofort Anzeige erstattete, startete die Polizei ohne Verzug eine Fahndung, in deren Rahmen dank aufmerksamen Beamten und zwei Spürhunden der Täter noch gleichentags gefunden werden konnte. Es war, wie sich herausstellte, derselbe Mann, der im Zürcher Oberland zugeschlagen hatte.
In England einen Türsteher getötet
Am Donnerstag stand er vor dem Bezirksgericht Hinwil. Ein 29-jähriger Rumäne, der mit 17 nach England gereist war, um dort zu arbeiten, dann aber während eines Streits einen Türsteher getötet hatte und anschliessend ins Gefängnis gekommen war. Später führte ihn sein Weg unter anderem in die Schweiz.
Dass er hier zwei Frauen vergewaltigte, das gab er weitgehend zu. Weshalb er, der verlobt ist und ein Kind hat, das tat, konnte er nicht erklären, «denn ich bin kein schlimmer Mensch». Auslöser für die Verbrechen, die er sehr bedaure, sei sein Alkohol- und Drogenkonsum gewesen.
So habe er am Abend in Wetzikon, als er mit einem Kollegen die Chilbi besucht habe, eine halbe Flasche Wodka, drei Liter Bier sowie Whisky getrunken und einen Joint geraucht. Und in Wädenswil sei er zwei Tage lang fast nonstop an der Flasche gehangen und habe noch Kokain genommen.
«Der blanke Horror» für die Frauen
Die Frau in Wetzikon und jene in Wädenswil «mussten den blanken Horror erleben», sagte der Staatsanwalt. Und das «im öffentlichen Raum, der für die meisten Menschen ein Ort der Unbeschwertheit ist».
Das Vorgehen des Rumänen sei «rücksichtslos und brutal» gewesen, im Wetziker Fall könne man allenfalls sogar von sadistischen Motiven sprechen. Trotz Alkohol- und Drogenkonsum sei der Täter für diese «ausserordentlich schweren Delikte» voll schuldfähig.
Der Strafantrag des Staatsanwalts war so massiv wie rechtlich ungewöhnlich: eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, eine Landesverweisung von 15 Jahren und eine Verwahrung. Die Verwahrung sei nötig, um die Öffentlichkeit zu schützen. Denn ein Gutachten attestiert dem Rumänen eine mittlere bis hohe Rückfallgefahr für Sexual- und Gewaltdelikte.
Die Rechtsanwältinnen der Frauen – beide Opfer waren am Prozess anwesend, was äusserst ungewöhnlich ist –, verlangten Genugtuungen von 35'000 Franken (Fall Wetzikon) und 25'000 Franken (Fall Wädenswil). Die Opfer, sagte eine der Juristinnen, seien mit «dem wahr gewordenen Albtraum jeder Frau» konfrontiert worden.
Verteidigerin fordert massiv tiefere Strafe
«Jede Vergewaltigung ist schrecklich und muss eine Strafe zur Folge haben», sagte die Verteidigerin des Rumänen und zeigte sich mit den Tatvorwürfen einverstanden – allerdings nicht in der eingeklagten qualifizierten, das heisst, um strafverschärfende Elemente erweiterten Form. Denn bei den Vergewaltigungen und anderen Übergriffen habe es sich nicht um die schwerste Variante von Zwangssex gehandelt.
Die Taten seien ungeplant und sehr amateurhaft ausgeführt gewesen, aus einer Art «unbedachtem Impuls» entstanden. In Wetzikon etwa seien dem Mann «einfach die Sicherungen durchgebrannt», als die Frau an ihm vorbeigelaufen sei.
Die Verteidigerin erbat deshalb eine Strafe von maximal vier Jahren sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Speziell für einen Prozess dieser Art: Ihr Mandant war mit den Genugtuungsforderungen nicht nur einverstanden, sondern er leistet bereits heute Zahlungen an die Opfer.
Das Gericht hat am Donnerstag noch kein Urteil gefällt. Dieses wird voraussichtlich in zehn Tagen bekannt gegeben.