Juristin riskiert Karriere – wegen eines Streits mit der Nachbarin
Ein Streit mit Folgen
Zwei Frauen gerieten vor dem Lift ihres Wohnhauses aneinander. Das Bezirksgericht Pfäffikon musste beurteilen, ob die eine Frau in Lebensgefahr schwebte.
Die Frau ist den Tränen nahe. «Ich wurde vor den Augen meiner Tochter fast umgebracht», sagt sie vor dem Bezirksgericht Pfäffikon über einen Streit mit ihrer Nachbarin vor rund zwei Jahren.
Die zwei Frauen, beide um die 50 Jahre alt, gerieten sich vor dem Lift ihres Wohnhauses in die Haare. Am Ende drückte die Jüngere die Ältere an die Lifttür, die Hand um ihren Hals. Schwarz vor Augen sei ihr geworden, sagt die Angegriffene vor Gericht. «Ich sah Blitze und Sterne.» Als sie wieder zu sich gekommen sei, habe sie bemerkt, dass ihre Halskette zerrissen und ihre Hose eingenässt gewesen sei. Am Boden seien ihre Taschen, Zeitungen und ein Sack mit Gipfeli gelegen.
Die Beschuldigte habe die Nachbarin in unmittelbare Lebensgefahr gebracht, erklärt auch der Staatsanwalt. Er fordert eine zweijährige bedingte Freiheitsstrafe. Es sei eine Tat aus nichtigem Anlass gewesen. «Zwar nicht geplant, aber hasserfüllt.»
Die Nachbarin verlangt Schadenersatz sowie eine Genugtuung von insgesamt rund 12’000 Franken. Der Vorfall habe sie so sehr belastet, dass sie zwei Monate später aus der Wohnung ausgezogen sei.
Details genau überprüft
Für die Beschuldigte steht viel auf dem Spiel: Bei einer Verurteilung könnte die Juristin ihren Job verlieren und so ihre Karriere riskieren.
Die Verteidigung will denn auch «deutliche Widersprüche» in den Aussagen der Nachbarin erkennen. Die Anwältin verdeutlicht das, indem sie im Saal einen Sack mit Gipfeli und Gratiszeitungen loslässt. Sie landen – wenig überraschend – neben ihren Schuhen. Auf den Fotos der Kantonspolizei lagen die Gegenstände jedoch weit verteilt herum. «Die Fotos stimmen nicht mit dem geschilderten Hergang überein», sagt die Verteidigerin.
Das Beispiel zeigt: Das nur wenige Augenblicke dauernde Handgemenge wurde vor Gericht an den zwei Verhandlungstagen regelrecht seziert. Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin waren ebenfalls vorgeladen. Sie erklärten, welche Angriffsspuren sie an der Nachbarin festgestellt hatten.
Zwei gegensätzliche Versionen
Klar ist: Die beiden Frauen begegneten sich beim Lift. Die Beschuldigte stieg mit ihrer Mutter und dem Hund aus. Die andere Frau wartete mit ihrer Tochter davor. Danach kam es zur Eskalation. Beide Seiten sagen, die Aggression sei von der jeweils anderen Frau ausgegangen.
Die Version der Beschuldigten klingt so: Sie wollte schlichten, wurde von der Nachbarin aber ins Knie gekickt und zweimal in den Oberarm geboxt. Danach boxte diese auch direkt vor ihrem Gesicht herum. Die Beschuldigte drückte dann die Nachbarin mit gestrecktem Arm und flacher Hand gegen die Lifttür. «Sie hat mir sofort mit einem Biss gedroht.» Kurz danach spürte sie etwas an der Hand und liess los.
Die Schilderungen der Nachbarin klingen dramatischer: Demnach drückte die Beschuldigte sie mit Knie und Unterarm im Brust- und Halsbereich fest. Mit einer Hand stiess die Beschuldigte die Nachbarin am Hals gegen die Lifttür und drückte dabei die Finger zu. «Fünfmal sagte ich: Loslaa!», so die Nachbarin vor Gericht. Dann sei sie kurz weggetreten.
Die Richterin hakt nach: «Wieso haben Sie sich nicht gewehrt?» Die Angegriffene erklärt, dass sie mehrere Taschen sowie einen langen Daunenmantel getragen habe. Das habe ihre Bewegungen eingeschränkt. Und: «Es ging so schnell. Ich wollte doch einfach mit meiner Tochter nach Hause.» Sie habe gedacht, es höre gleich wieder auf. «Sie hat mit so einer Kraft gestossen und gedrückt, das können Sie sich nicht vorstellen.»
Angriff auf Hals bestätigt
Aber wie intensiv war der Kontakt wirklich? Die von der Nachbarin alarmierten Polizisten fotografierten ihren Hals. Einige Stunden später wurde sie von den Gutachtern untersucht. Sie stellten Hautrötungen am Mundboden, an der Halsvorderseite sowie an der rechten Halsseite fest. Auch eine Hautabschürfung, wohl von einem Fingernagel, protokollierten sie.
Um die Sauerstoffzufuhr ins Hirn zu unterbinden, brauche es relativ wenig Kraft, sagt der Gutachter vor Gericht. «Etwa zwei Kilo für die Vene, fünf Kilo für die Halsschlagader.» Die durchschnittliche Handgreifkraft bei einer Frau liege bei 30 Kilo.
Die Gutachter sahen einen Angriff am Hals bestätigt. «Man kann aber nicht sagen, wie intensiv er war», sagt einer der beiden vor Gericht. Typische Würgespuren, wie Blutergrüsse am Hals, entdeckten sie bei der Frau nicht. «Diese sind aber nicht zwingend, um die beschriebenen Symptome auszulösen.»
Der Staatsanwalt argumentiert, in einer Gesamtschau sei die Strangulation die naheliegendste Ursache für das Wegtreten der Nachbarin. «Wer Gewalt gegen den Hals ausübt, schafft die Wahrscheinlichkeit eines Todes.»
Die Verteidigung fordert hingegen einen vollumfänglichen Freispruch und präsentiert allerlei mögliche Ursachen für das Einnässen oder das Wegtreten. «Es gibt keine objektiven Merkmale für eine Lebensgefahr», sagt die Verteidigerin. Die naheliegendste Erklärung reiche für eine Verurteilung nicht aus. «Ein Freispruch ist offensichtlich.»
Freispruch, weil klare Absicht fehlte
Dieser Forderung folgt das Gericht schliesslich – obwohl es die Nachbarin in unmittelbarer Lebensgefahr sah. Der Grund: Bei der Gefährdung des Lebens muss laut Gesetz skrupellos vorgegangen werden. Das Bundesgericht sieht das gegeben, wenn ein «hemmungsloses Verhalten» mit einer klaren Absicht vorliegt, das von einer «tiefen Geringschätzung des Lebens» zeugt. «Das Verhalten der Beschuldigten war sicher unangebracht», sagt die Richterin. Die Beschuldigte habe eine Lebensgefahr wohl auch in Kauf genommen. Eine klare Absicht, also eine tiefe Geringschätzung des Lebens, habe sich aber nicht nachweisen lassen.
Die Kosten für das Verfahren mitsamt Gutachten, Entschädigungen für die Anwälte und die Befragung der Gutachter belaufen sich auf 42’000 Franken. Diese werden auf die Gerichtskasse genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
