In Uster unter Kokaineinfluss am Steuer – das wurde teuer
Oberländer verurteilt
Er nahm Kokain und ein weiteres Betäubungsmittel ein, fuhr mit dem Auto los und wurde dann erwischt. Eine verbotene Fahrt, die einen Oberländer nun mehrere tausend Franken kostet.
Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel ein Fahrzeug fährt und von der Polizei gestoppt wird, steht mit sehr schlechten Karten da. Denn einerseits gilt hier das Null-Toleranz-Prinzip, andererseits wird jeder solcher Fall generell als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz eingestuft – auch schon, wenn man nur eine kleine Menge einer verbotenen Substanz intus hat.
Ob das ein im Oberland wohnhafter Mann wusste, gegen den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl ein Verfahren abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wie er erwischt wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Klar ist aber, dass seine Fahrt am Steuer eines Geländewagens an einem Sommertag 2024 ausserhalb von Uster endete.
Substanzen, die Risikobereitschaft steigern
Eine Blutprobe ergab dann, dass der Mann sowohl Kokain wie Methamphetamin – ein synthetisch hergestelltes, die Stimmung anhebendes Mittel mit hohem Suchtpotenzial – konsumiert hatte. Beide dieser hochpotenten Substanzen können unter anderem die Risikobereitschaft steigern und zu Wahrnehmungsverzerrungen führen. Wirkungen mit fatalen Folgen im Strassenverkehr.
Der gestoppte Automobilist «war daher nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug genügend sicher zu lenken», hält der Strafbefehl fest. Die Möglichkeit, dass das vor dem Losfahren eingenommene Kokain und Methamphetamin vielleicht bereits gar nicht mehr wirkten, hält die Staatsanwaltschaft für nicht gegeben: Der Mann habe davon ausgehen müssen, «dass er zum Zeitpunkt der Fahrt noch unter dem Einfluss der Drogen stehen könnte».
Im Auto noch K.-o.-Tropfen mitgeführt
Der heute 30-Jährige wurde deshalb wegen des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand verurteilt. Zudem gab es eine Verurteilung wegen einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, hatte er doch die erwähnten Drogen konsumiert und im Auto 33 Gramm GBL mitgeführt. GBL ist die Abkürzung für die chemische Substanz mit dem komplizierten Namen Gammahydroxybutyrolacton, weit besser bekannt als «K.-o.-Tropfen» oder «Liquid Ecstasy».
Eine unbedingte Geldstrafe
Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Zu diesen 3600 Franken kommen noch eine Busse von 400 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten und 2202 Franken für ein Gutachten. Total also eine Rechnung über 7002 Franken.
Zudem wird der Oberländer in nächster Zeit nicht mehr hinter dem Steuer sitzen. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss hat nämlich einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge.