Schulflugzeug musste wegen eines leeren Tanks notlanden, nun steht der Chef vor Gericht
Anklage wegen Störung des öffentlichen Verkehrs
Der Besitzer einer Flugschule im Zürcher Oberland liess ein Flugzeug trotz defekter Sprit-Anzeige weiterfliegen. Hat er damit eine Gefahr für andere geschaffen?
«Da uf ds mal wird’s plötzlech still – nämlech wil ds Bänzin usgeit …»
Genau das, was Mani Matter im «Alpeflug» besingt, ist im November 2019 im Oberland geschehen. Anders als in Matters Lied konnte die Besatzung aber nicht wissen, dass der Treibstoff gleich ausgehen würde. Denn die Anzeige für einen der beiden Treibstofftanks im einmotorigen Sportflugzeug des Typs Jodel D 117 funktionierte nicht richtig.
In der Maschine sassen ein Fluglehrer und ein Flugschüler auf einem Übungsflug. Als der Motor plötzlich ausfiel, mussten die beiden den Flieger in Gossau auf einer Wiese notlanden. Dabei erlitt der Fluglehrer ein leichtes Beschleunigungstrauma.
Der Defekt war bekannt, wurde aber nicht geflickt
Sechs Jahre später muss sich der Besitzer der Flugschule wegen des Zwischenfalls vor der Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vor.
Der Flugschulbesitzer wusste schon mindestens neun Monate vor der Bruchlandung von der defekten Tankanzeige. Im Unfallbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) ist sogar davon die Rede, dass die Anzeige seit zwei Jahren Probleme bereitet hatte.
Dennoch zog der Flugschulbesitzer die Jodel nicht aus dem Verkehr. Stattdessen wies er seine Fluglehrer per E-Mail an, beim hinteren Tank nur so viel Sprit einzukalkulieren, wie sie selbst eingefüllt hatten, oder aber nur mit dem vorderen Tank zu fliegen.
Das ging so lange gut, bis ein zweiter Defekt dazukam. Im September 2019 bauten Mechaniker den Hebel aus, mit dem sich in der Jodel anwählen lässt, welcher Tank gerade in Betrieb ist, und bauten ihn versehentlich verkehrt herum wieder ein.
Und so nahm das Unglück zwei Monate später seinen Lauf. Der Fluglehrer und sein Schüler glaubten, mit dem vorderen, halb vollen Tank zu fliegen. Stattdessen brauchten sie den letzten Rest aus dem hinteren Tank auf. Als der Motor ausfiel, schaltete der Fluglehrer zwar auf den anderen Tank um, aber es gelang ihm nicht, den Motor wieder anzulassen.
Besitzer sagt, der Betrieb sei sicher gewesen
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Flugschulbesitzer die defekte Jodel hätte aus dem Verkehr ziehen müssen. Mit seinem Vorgehen habe er eine Gefahr für Leib und Leben der Besatzung sowie für den öffentlichen Flugverkehr geschaffen.
Tatsächlich hätte die Jodel gemäss der sogenannten Minimum Equipment List nicht mehr fliegen dürfen. Diese Liste definiert, welche Funktionen erforderlich sind, damit eine Maschine flugtauglich ist.
Der 63-jährige Flugschulbesitzer verwies vor Gericht auf das Baujahr der Jodel. Für die Tankanzeige der aus dem Jahr 1957 stammenden Maschine gebe es keine Ersatzteile mehr. «Wir waren daran, eine Lösung auszutüfteln, aber das dauerte.»
In der Zwischenzeit habe er alle Angestellten per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. «Es bestand kein Risiko», sagte der Beschuldigte. «Wir hatten einen sicheren Umgang damit, wie das Flugzeug betrieben werden konnte.» Eine eigens erstellte Checkliste habe alle Eventualitäten abgedeckt, selbst für den Fall eines leeren Tanks.
Doch der Fluglehrer, der an jenem Tag mit seinem Schüler unterwegs gewesen sei, habe die Anweisungen, wie der Motor wieder in Gang zu setzen sei, nicht genau befolgt.
Ursache für den Unfall sei ohnehin nicht die defekte Tankanzeige gewesen, sondern der falsch eingebaute Wählhebel. Zu diesem Schluss kam auch die Sust in ihrem Bericht. Sie hält aber auch fest: Hätten beide Tankanzeigen korrekt funktioniert, wäre der falsch eingebaute Hebel viel schneller bemerkt worden.
Sechs Zwischenfälle in sieben Jahren
Der Unfall in Gossau ist nicht der erste, den die Flugschule zu verzeichnen hat. Innert nur sieben Jahren verfasste die Sust sechs Berichte zu teils recht schwerwiegenden Zwischenfällen. Schon 2013 kam es wegen einer falschen Bedienung der Tanks zu einer Notlandung. 2017 stürzte ein Schulungsflugzeug beim Durchstarten ab, Fluglehrer und Schüler wurden schwer verletzt.
Am kleinen Flugplatz, wo sein Betrieb angesiedelt ist, hat der Flugschulbesitzer deshalb harsche Kritiker. «Flugschüler werden dort einem Risiko ausgesetzt», sagt ein langjähriger Fluglehrer, der wie alle Befragten nicht namentlich auftreten will. Er kenne keine Flugschule, die derart viele Vorfälle verzeichne.
Der Besitzer weist diese Vorwürfe zurück. Seit 2019 seien keine Zwischenfälle mehr zu verzeichnen. Dies, obwohl die Heckradflugzeuge, die er für die Schulung einsetze, deutlich anspruchsvoller seien als die heute üblichen Bugradflugzeuge. Er betonte: «Wir haben eine grosse Nachfrage. Das hätten wir wohl kaum, wenn wir einen schlechten Ruf hätten.» Sein Erfolg führe aber zu Neid und Missgunst.
Er verglich einen Angestellten mit Suizid-Pilot Lubitz
Das Bezirksgericht Pfäffikon sprach den Beschuldigten in Bezug auf die Bruchlandung frei. Er habe seinen Mitarbeitern den Defekt kommuniziert und eine Checkliste erstellt: «Für uns ist keine Pflichtverletzung erkennbar.»
Ungeschoren kam der Mann indes nicht davon. Das Gericht sprach ihn wegen versuchter Nötigung, Beschimpfung und übler Nachrede schuldig.
Der Flugschulbesitzer hatte einen seiner nebenamtlichen Fluglehrer in diversen E-Mails als Psycho beschimpft. Die Gefahr, die von ihm ausgehe, sei «kaum kleiner, als Lubitz es war». Lubitz hiess jener Pilot, der 2015 einen voll besetzten Germanwings-Airbus in suizidaler Absicht zum Absturz brachte.
Streit um Lohnforderungen
Hintergrund der E-Mails war ein Streit um Lohnforderungen. Diese machten den Chef so wütend, dass er anderen Flugschulen riet, den Mann nicht anzustellen. Zudem drohte er, den Hauptarbeitgeber des Mannes, die Lufthansa, über dessen persönliche Probleme zu informieren. Tatsächlich steckte der Fluglehrer und Linienpilot damals wegen eines heftigen Scheidungskampfs in finanziellen Schwierigkeiten und war eine Zeit lang «unfit to fly».
Er würde heute andere Worte wählen, sagte der Flugschulbesitzer vor Gericht. Der Verteidiger ergänzte: «Seine Absicht war es keineswegs, den Fluglehrer unter Druck zu setzen. Vielmehr wollte er seine Besorgnis über dessen Zustand zum Ausdruck bringen.» Sein Mandant sei von allen Vorwürfen ausser Beschimpfung freizusprechen und nur mit einer symbolischen Geldstrafe zu belegen.
Das überzeugte das Gericht nicht. Der Mann habe mit den E-Mails die Grenze des Zulässigen überschritten. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 150 Franken sowie zu einer Busse von 800 Franken, die er bezahlen muss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze verlangt.
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