Verteidiger fordert Freispruch, Familie des Opfers eine Entschädigung
Zweiter Prozesstag
Am zweiten Prozesstag zum Tötungsdelikt von Oetwil am See stellten die Anwälte ihre Anträge. Dabei ging es nicht nur um die beiden Beschuldigten – sondern auch um den verstorbenen 17-Jährigen.
«Es war eine sinnlose Tat, die den sinnlosen Tod eines jungen Menschen zur Folge hatte»: So fasste ein Rechtsvertreter vor dem Bezirksgericht Meilen zusammen, was sich in einer Oktobernacht im Jahr 2022 ereignet hatte.
Bei einem eskalierten Drogendeal in einer Wohnung in Oetwil am See haben sich damals vier junge Männer mit Messern zum Teil schwer verletzt, ein 17-Jähriger starb. Während zweier Tage fand nun die Verhandlung am Bezirksgericht Meilen statt. Am ersten Prozesstag hatte das Gericht die beiden Beschuldigten und den dritten Beteiligten als Zeugen befragt, am Dienstag hielten nun die Verteidiger ihre Plädoyers.
War die Notwehr übertrieben?
Was ist in jener Oktobernacht passiert? Zwei Schweizer wollten in Oetwil ein halbes Kilogramm Marihuana an einen Serben und einen Portugiesen verkaufen. Statt es zu bezahlen, wollten diese es mit einer Schreckschusspistole und einem Messer ergaunern.
Als der Serbe die Pistole zückte, kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der sich alle verletzten und der 17-jährige Portugiese starb. Wer wen gestochen hat – wer Opfer und wer Täter ist –, das stellten die Parteien in ihren Vorträgen unterschiedlich dar.
Für den Staatsanwalt war klar: Der Jüngere der beiden Schweizer, heute ist er 22 Jahre alt, hatte dem Portugiesen das Messer aus der Hand gerissen und ihn daraufhin tödlich verletzt. Der Schweizer ist daher wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt – der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Sein Verteidiger sah das anders. Sein Mandant sei das Opfer. «Es gibt in diesem Fall zwei Täter», sagte er. Damit meinte er den Serben und den Portugiesen. «Ohne deren fatalen Entschluss, die beiden Schweizer auszurauben, würde das Todesopfer heute noch leben.»
Der Schweizer habe sich lediglich gewehrt. Der Verteidiger plädierte auf Notwehr und verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Einzig wegen des Drogendelikts solle sein Mandant zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.
Ein Argument, das der Staatsanwalt nur bedingt gelten liess. Zwar sei es eine Notwehrsituation gewesen, der Schweizer habe darin jedoch «völlig übertrieben» reagiert. Er habe sich nicht nur zu retten versucht, sondern nahm es in Kauf, seine Kontrahenten zu töten. So sei er dem fliehenden Opfer bis zur Wohnungstür nachgerannt und habe ihm dort noch in den Rücken gestochen.
Waffe nur aus Angst gezückt?
Wer ist Täter, wer ist Opfer? Diese Frage griff auch der Verteidiger des zweiten Beschuldigten am Prozess auf. Der Serbe, der die Schreckschusspistole gezückt hatte, musste sich wegen versuchten Raubes verantworten. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung.
Auch dessen Verteidiger sah seinen Mandanten in der Opferrolle und machte ebenfalls Notwehr geltend. Die Waffe habe der Serbe nämlich nur gezogen, weil die beiden Schweizer die Käufer vorher in der Wohnung eingeschlossen hätten. Sie sollen zu ihnen gesagt haben: «Bezahle, oder du wirst schon sehen.» Mit der Waffe habe sich der Serbe zu verteidigen versucht. Ein Argument, das der Verteidiger des Schweizers wiederum als «Stoff für die Brüder Grimm» abtat.
Für den Verteidiger des Serben war klar: Von versuchtem Raub oder Raufhandel könne nicht die Rede sein. Er verlangte lediglich eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen versuchter Nötigung. Zudem sei auf die Landesverweisung zu verzichten. «Mein Mandant war noch nie in Serbien, kann die Sprache nicht und hat keine Kontakte dort.»
Für die Verletzungen, die der Serbe im Streit davongetragen hat, forderte er vom Schweizer eine Genugtuung von 85’000 Franken.
«Sein Tod warf die Familie aus der Bahn»
Die Familie des Todesopfers trat im Prozess als Privatklägerin auf. Einer ihrer Rechtsvertreter gab einen Einblick, wie es der Familie heute geht. «Der Tod des 17-Jährigen hat ihr Leben aus der Bahn geworfen.» Die Mutter fühle sich heute oft allein, der Bruder habe sich zurückgezogen. Die Familie verlangt vom beschuldigten Schweizer zwei Genugtuungen von total 65’000 Franken.
Wer ist Opfer? Wer ist Täter? Oder kann man sogar beides sein? Darüber wird nun das Gericht entscheiden. Die mündliche Urteilseröffnung folgt voraussichtlich am 19. März.
