Zwei Beschuldigte und ein Zeuge geben Einblicke in das Tötungsdelikt von Oetwil
Bezirksgericht Meilen
Im Oktober 2022 brach in einer Wohnung in Oetwil ein Streit wegen Drogen aus. Ein 17-Jähriger starb dabei. Nun hat der Prozess begonnen – mit mehrstündigen Befragungen.
Kaum ein Stuhl im Saal 1 des Bezirksgerichts Meilen blieb am Montag leer. Über zwei Dutzend Zuschauerinnen und Zuschauer wollten erfahren, was hinter einem der tragischsten Gewaltdelikte steckt, die sich in den letzten Jahren am Zürichsee ereignet haben.
Nach einem Streit unter vier Drogendealern in einer Wohnung in Oetwil am See starb im Oktober 2022 ein 17-Jähriger an schweren Stichverletzungen. Die anderen drei Männer zwischen 19 und 24 Jahren wurden teils schwer verletzt. Am Montag begann der zweitägige Prozess.
Bewaffnet zum Drogendeal
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, ist der Abend im Oktober 2022 wie folgt verlaufen: Ein 19-jähriger und ein 24-jähriger Schweizer warten in einer Wohnung in Oetwil mit einem halben Kilogramm Marihuana. Sie wollen es gleich für über 4000 Franken verkaufen.
Kurz nach 23 Uhr tauchen die beiden Käufer auf: ein Serbe aus Horgen und das spätere Todesopfer, ein Portugiese aus Thalwil. Die beiden sind jedoch mit wenig hehren Absichten nach Oetwil gefahren. Im Gepäck haben sie eine Schreckschusspistole und womöglich auch ein Klappmesser.
Als sie in der Küche der Oetwiler Wohnung ihre Waffen zücken, um ohne Bezahlung an das Marihuana zu gelangen, versuchen die beiden Schweizer, ihre Kontrahenten zu entwaffnen. Bei der Auseinandersetzung werden alle vier Männer verletzt. Der 17-jährige Portugiese stirbt wenig später.
Zwei Beschuldigte und ein Zeuge
Zweieinhalb Jahre später müssen sich der jüngere Schweizer und sein serbischer Widersacher wegen vorsätzlicher Tötung beziehungsweise versuchten Raubs vor Gericht verantworten.
Dass ein Drogendeal geplant war, wird von keinem der Beschuldigten bestritten. Auch nicht, dass der Serbe dabei die Pistole gezückt hat. «Wir wollten sie ausnehmen», gestand dieser am Montag vor Gericht. Wieso sie das geplant hätten, wollte der Richter wissen. «Ich habe damals nicht so weit gedacht. Ich war jung und dumm und wollte mich wohl beweisen.» Heute sei er reifer und habe eine andere Denkweise.
Umstritten ist derweil, wer bei der gewalttätigen Auseinandersetzung wann und mit welcher Waffe wen verletzt hat. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen, dass der 19-jährige Schweizer an ein Messer gelangte – ob es sich dabei um das von den Kontrahenten mitgebrachte Klappmesser oder eines aus der Wohnung handelte, ist umstritten. Mit dem Messer soll der Schweizer anschliessend seine beiden Gegner lebensgefährlich verletzt haben.

Der Portugiese und der Serbe konnten anschliessend mit tiefen Schnittwunden aus der Wohnung fliehen. Letzterer konnte noch einen Busfahrer um Hilfe rufen, bevor er zusammenbrach. Für den 17-jährigen Portugiesen kam jede Hilfe zu spät. Er versteckte sich unter einem parkierten Lastwagen und verblutete um Mitternacht.
«Hatte Angst um mein Leben»
Der beschuldigte Schweizer erinnerte sich vor Gericht, wie er in der Küche in den Lauf der Pistole blickte. «Ich hatte Angst um mein Leben und glaubte, dass es jetzt dann gleich vorbei ist mit mir.» Der Portugiese habe zudem mit einem Messer in der Hand herumgefuchtelt. Welches Messer es genau war, da gibt es mehrere Versionen. Sicher ist, dass der Schweizer es ihm daraufhin entwendet hat.
Der Serbe sagte, er habe nicht mit einer so heftigen Gegenwehr gerechnet. Er habe den schwer verletzten Portugiesen aus der Wohnung gestossen. Dabei habe ihm der Schweizer zweimal das Messer in den Rücken gerammt.
Wer aber hat in der Tatnacht wen verletzt? Trotz der langen Befragung bleiben viele Fragen offen. Geht es um die Einzelheiten während der Messerstecherei, bestehen bei den Beschuldigten viele Erinnerungslücken. Es sei alles sehr schnell gegangen, man wolle das Erlebte verdrängen, sagten beide.

Was die Ereignisse aus jener Oktobernacht mit den Beteiligten gemacht haben, zeigt sich auch am Beispiel des älteren Schweizers, der am Montag als Zeuge geladen war. Unter Tränen erzählte er dem Gericht, wie es ihm heute geht. «Ohne Medikamente kann ich nicht mehr schlafen», sagte er. Immer wieder träume er davon, wie er mit einer echten Waffe bedroht werde.
Auch er versuche das Erlebte zu vergessen. An seine früheren Aussagen, dass der beschuldigte Schweizer ihm nach dem Vorfall erzählte, dass er «die beiden abgestochen habe», konnte er sich vor Gericht nicht mehr erinnern.
Gegen den damals 24-Jährigen sind ebenfalls Ermittlungen gelaufen. Er kam jedoch mit einem Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz davon. Gegen diesen wehrt er sich in einem separaten Verfahren.
Gewalt, Drogen und keine Ausbildung
Die Befragungen am Montag gaben auch Einblick in die Biografien der beiden Beschuldigten. Einen Lehrabschluss haben beide nicht, dafür aber eine Drogenvergangenheit. Der Schweizer sagte aus: «Ich habe früher täglich etwa acht Joints geraucht.» Seine Mutter habe zwar alles versucht, um ihm zu helfen. «Aber ich hatte mein Leben nicht im Griff.»
Der Serbe ist in der Schweiz aufgewachsen und hat wegen seines Vaters früh Erfahrung mit Gewalt machen müssen. «Schon mit 13 habe ich die falschen Drogen konsumiert», sagte er.
Heute sitzen beide im vorzeitigen Strafvollzug. Dort haben sie Zukunftspläne geschmiedet. Der Schweizer ist dabei, im Gefängnis seinen Lehrabschluss nachzuholen. Einst will er Lastwagenchauffeur werden. Der Serbe will sich als Coiffeur selbständig machen.
Lange Freiheitsstrafen drohen
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, müssen sich die beiden Beschuldigten mit der Verwirklichung ihrer Pläne lange gedulden. Sie beantragte am Montag für den inzwischen 22-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Strafe soll er in einer Einrichtung für junge Erwachsene verbüssen.
Dem Serben drohen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Landesverweisung. Neben dem Vorfall in Oetwil kommt bei ihm noch eine weitere Tat hinzu, bei der er Jugendliche am Bahnhof Enge ausgeraubt haben soll.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ihre Verteidiger werden ihre Anträge am zweiten Verhandlungstag stellen.
