Hat der Mann während des Ehestreits seine Frau gebissen?
Bezirksgericht Uster
Ein Paar gerät im Auto in Streit, dabei soll der Mann seine Zähne eingesetzt haben. Ob das wirklich geschah, ist allerdings auch nach einem Prozess am Bezirksgericht Uster unklar.
«Es war eine perfekte Beziehung», schwärmte der Afghane, der vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster stand. Eine Beziehung, die der heute 35-Jährige, nur vier Monate nachdem er eine fünf Jahre ältere Iranerin kennengelernt hatte, mit der Heirat festigte.
Doch so schnell wie das Paar aus dem Bezirk Uster die Ehe eingegangen war, so schnell kamen die ersten Krisen. Und schliesslich eine Eskalation an einem Nachmittag im Herbst 2022.
Disput im Parkhaus
Laut Anklage befand sich das Paar damals im Auto im Parkhaus des Glattzentrums. Im Wagen entbrannte dann ein verbaler Streit. Gleichzeitig soll die Schwester des Mannes angerufen haben, und während des Telefonats sagte der Mann, seine Frau sei hässlich.
Das machte die Ehefrau wütend, was sie dem Mann auch sagte. Darauf soll dieser ihre Hand gepackt und kräftig in diese gebissen haben. Dabei entstand eine oberflächliche Verletzung.
Der Mann schlug nun mit dem Auto den Weg nach Hause ein und soll seiner Frau angekündigt haben, daheim «würde er es ihr dann zeigen». Zu Hause soll er der Frau dreimal mit dem Ellbogen gegen den Kopf geschlagen haben. So, wie er sie gemäss Anklage schon im Jahr zuvor «zirka alle zwei Wochen» geschlagen hatte.
Der Mann sieht sich als Opfer
Ja, es habe im Auto eine gereizte Diskussion gegeben über das Regime im Iran, das seine Frau verteidige, er jedoch schlecht finde, sagte der Afghane am Prozess. «Alles andere, das meine Ehefrau behauptet, stimmt aber nicht.»
Nach der Fahrt zu Hause angekommen, habe er ein paar Sachen zusammengepackt, um wegzugehen, um sich in Ruhe entscheiden zu können, ob er seine Frau nun verlassen wolle. Und dann sei er zum Opfer geworden, denn sie habe seine Scheidungsabsicht realisiert und ihm gedroht, dafür zu sorgen, dass er ausgewiesen werde. Schon früher habe sie ihm immer wieder angekündigt, er werde «seine dunkelsten Tage erleben», wenn er sich trennen wolle.
Trotz allen Disputen sei es aber nie zu physischer Gewalt gekommen. Denn «ich bin strikt gegen Gewalt».
5000 Franken Busse gefordert
Das Gericht wollte auch die Version der Frau hören. Die Iranerin bestätigte, was in der Anklage stand, und ergänzte, sie habe wegen der Schläge oft blaue Flecken gehabt. Für die Folgen der Taten ihres Mannes – von dem sie in den nächsten Wochen offiziell geschieden wird – verlangte sie eine Genugtuung von 2000 Franken sowie 3500 Franken zum Bezahlen der Rechnung ihrer Rechtsanwältin.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten. Es seien eine Busse von 5000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken auszusprechen.
Der Verteidiger machte es kurz: Es habe ein voller Freispruch zu erfolgen. Alle Vorwürfe der Frau seien «an den Haaren herbeigezogen» und auch nicht beweisbar. Das Motiv der Iranerin: Sie habe mit den Beschuldigungen ihren Mann «bestrafen» wollen, weil er sich erlaubt habe, sie zu verlassen.
Widersprüche in Aussagen der Frau
Das Gericht fällte denn auch einen Freispruch. Die finanziellen Forderungen der Frau wurden abgewiesen. Die Verfahrenskosten gehen auf die Gerichtskasse, der Afghane erhält für den einen Tag, den er in Untersuchungshaft verbringen musste, 200 Franken.
In diesem Fall gebe es als Beweismittel nur die völlig unterschiedlichen Aussagen des Paars sowie ein Foto und einen Spitalbericht von einer Wunde auf einer Hand. Die Aussagen beider Seiten seien plausibel, bei den Ausführungen der Frau «sind aber einige Widersprüche erkennbar», sagte der Richter.
Da das Gericht deshalb nicht überzeugt war, dass die Vorwürfe zutreffen, kam nur ein Freispruch infrage. Das, betonte der Richter, heisse aber nicht, dass man voll der Version des Mannes glaube. Was wahr sei an den jeweiligen Erklärungen des Afghanen und der Iranerin, das wisse man weiterhin nicht. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
