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Justiz

Velofahrer fuhr in Weidezaun und wehrte sich gegen Festnahme

Ein 58-Jähriger flüchtete, nachdem er in Hombrechtikon einen Zaun gerammt hatte. Die Polizei stöberte ihn bei seiner Tochter zu Hause auf. Nun ist der Mann bestraft worden.

Die Oetwilerstrasse zwischen Hombrechtikon und Oetwil wurde einem Velofahrer zum Verhängnis.

Foto: Michael Trost

Velofahrer fuhr in Weidezaun und wehrte sich gegen Festnahme

Nach Flucht vor Polizei verurteilt

Ein 58-Jähriger flüchtete, nachdem er in Hombrechtikon einen Zaun gerammt hatte. Die Polizei stöberte ihn bei seiner Tochter zu Hause auf. Nun ist der Mann bestraft worden.

Michel Wenzler

Als die Polizei bei ihm eintraf, lag der Mann im Bett, als wäre nichts geschehen. Dabei hatte er sich kurz zuvor mit seinem Velo aus dem Staub gemacht, als ihn ein Polizist anhalten wollte. Der 58-Jährige war nämlich in einer Sommernacht auf der Oetwilerstrasse in Hombrechtikon in einen Weidezaun gefahren.

Zufällig bekam dies ein Polizist in Zivil – wahrscheinlich war er gerade ausser Dienst – mit. Er zeigte dem Verunfallten seinen Dienstausweis und forderte ihn auf, an der Unfallstelle auf die Polizei zu warten. Doch der Mann dachte nicht daran. Er riss sich vom Polizisten los, der ihn am Arm festhielt, und strampelte Richtung Oetwil davon.

So steht es im Strafbefehl, mit dem die Staatsanwaltschaft See/Oberland den Mann kürzlich verurteilt hat. Gemäss diesem fuhr der Beschuldigte bis zur Wohnung seiner Tochter. Als die Polizei ihn dort kurz darauf ausfindig machte, öffnete er die Wohnungstür nicht, obwohl ihn die Beamten mehrmals dazu aufforderten. Stattdessen fluchte er hinter verschlossener Tür auf Polnisch, seiner Muttersprache.

Die Tochter liess die Polizisten schliesslich in die Wohnung. Dort fanden sie den Mann im Bett vor. Er erhob sich, bäumte sich vor ihnen auf, pöbelte sie an und versuchte, sie mit beiden Händen wegzuschubsen. Auch ignorierte er ihre Aufforderung, die Hände auf den Rücken zu legen. Und als ihn die Polizisten schliesslich abführen wollten, sträubte er sich mit Körpergewalt dagegen und legte sich auf dem Weg zum Dienstwagen sogar auf den Boden.

Wegen mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung ist der Beschuldigte nun zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt worden. Sie wird allerdings nur dann vollstreckt, wenn er sich während der Probezeit von zwei Jahren noch einmal etwas zuschulden kommen lässt. Bezahlen muss der Verurteilte hingegen eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von knapp 2900 Franken.

Die verhängnisvolle Velofahrt und das Verhalten danach kommen den Mann also teuer zu stehen. Da dürfte es für ihn wohl auch kein Trost sein, dass die Strecke für Velofahrerinnen und -fahrer künftig sicherer wird: Der Kanton plant dort nämlich bis 2027 einen Radweg.

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