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Justiz

Getuntes Auto ausgeliehen, das nicht betriebssicher war

Ein Glattaler BMW-Fahrer ist bestraft worden - weil er sein nicht betriebssicheres Auto auslieh.

Der Umgang mit seinem illegal veränderten BMW M2 brachte einem Glattaler ein Strafverfahren ein. (Symbolbild)    

Foto: Unsplash

Getuntes Auto ausgeliehen, das nicht betriebssicher war

Junger Mann bestraft

Ein Glattaler hat einen Bekannten ans Steuer seines aufgemotzten BMW gelassen. Das kommt ihn teuer zu stehen, denn der Wagen hätte nicht auf einer öffentlichen Strasse bewegt werden dürfen.

Es war 22.30 Uhr an einem Abend im Herbst 2023, als auf einer Strasse in Volketswil ein besonderer Wagen für Eindruck sorgte: ein BMW M2, der, obwohl schon in seiner Serienausstattung sehr sportlich ausgelegt, mehrfach getunt war.

So wies der Wagen eine veränderte Motorsteuerelektronik sowie ein typenfremdes Fahrwerk und eine typenfremde Spurverbreiterung auf. Modifikationen, die dafür sorgten, dass der BMW «nicht betriebssicher war», wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl festhält.

Vor Polizeikontrolle geflüchtet

Das hinderte den Besitzer des Autos aber nicht, das Fahrzeug kurz einem Bekannten zu überlassen. Dann kamen die beiden in eine Kontrolle der Kantonspolizei.

Die Beamten wollten den auf dem Beifahrersitz sitzenden Fahrzeughalter und seinen Wagen kontrollieren. Ein Anliegen, dem sich der Glattaler jedoch widersetzte, indem er gemäss Strafbefehl den Autoschlüssel an sich nahm und zu Fuss flüchtete.

Sein Widerstand hat ihm nichts genützt: Gegen den heute 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das nun mit einer Verurteilung wegen des Überlassens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs sowie der Hinderung einer Amtshandlung endete.

Hohe Kosten – und es droht Gefängnisaufenthalt

Der Autofan erhielt eine Geldstrafe von 900 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken sowie weitere Auslagen von 1389 Franken. Macht insgesamt Kosten von 3089 Franken.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft den Glattaler verwarnt. Sprich: Sie hat ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine frühere bedingt erlassene Vorstrafe von 22 Monaten Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 4000 Franken höchstwahrscheinlich vollzogen werden, wenn er sich in nächster Zeit wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Zur Rechenschaft gezogen wurde auch der Mann, der sich den BMW ausgeliehen hatte. Welche Sanktionen gegen ihn verhängt wurden, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen.

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