22-Jähriger greift am Bahnhof Rüti grundlos zwei Männer an
Für Gewalttaten verurteilt
Ein junger Mann schlägt nachts am Bahnhof Rüti auf andere Männer ein. Das bringt ihn nun für über drei Jahre ins Gefängnis.
Es gibt Opfer, es gibt mehrere Tatzeugen, und es gibt einen Beschuldigten – der aber verweigerte vor dem Bezirksgericht Hinwil, wo er sich kürzlich verantworten musste, weitgehend die Aussage. In der Anklageschrift wird jedoch geschildert, was der heute 22-jährige Oberländer zwischen Sommer und Herbst 2023 in Rüti getan haben soll.
Zuerst Pfefferspray, dann Schläge
Der schwerwiegendste und vom Angeklagten als einziger zugegebene Fall ereignete sich Ende September kurz nach Mitternacht. Zwischen dem Mann und einem 71-Jährigen war es am Bahnhof Rüti zu einem Wortwechsel gekommen. Dabei bespritzte der junge Mann den Senior mit Pfefferspray, schlug anschliessend auf ihn ein und soll dann noch dreimal auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben, davon einmal ins Gesicht. Der 71-Jährige erlitt dabei verschiedene Verletzungen und war auch kurze Zeit bewusstlos.
Zu einem ähnlichen Fall soll es am selben Ort und fast um dieselbe Zeit bereits drei Monate zuvor gekommen sein. Auslöser hier: Der Angeklagte war verbotenerweise vor einem durchfahrenden Zug über die Gleise gelaufen, worauf ihn ein wartender Buschauffeur rügte. Es gab einen Disput, den ein dritter Mann schlichten wollte. Auch der Schlichter erhielt eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht und wurde geschlagen, wehrte sich aber.
Mit Sturmhaube maskiert
In beiden Fällen wurde der Angreifer, der jeweils mit einer Sturmhaube maskiert war, kurz nach der Tat verhaftet. Ebenso nach einem dritten Fall, wo er im Zentrum von Rüti den Inhaber eines Imbissladens mit einem Teleskopschlagstock bedroht haben soll. Seit dem schwersten Vorfall sitzt er ununterbrochen in Haft.
Lebensgefährliche Verletzungen ohne Zweifel in Kauf genommen.
Die Staatsanwältin zum Vorgehen des Täters
Nachdem der Verhaftete in der Einvernahme bei der Staatsanwältin gesagt hatte, er könne sich sein Verhalten nicht erklären, war für die Anklägerin klar: Der Mann hatte grundlos zugeschlagen. Dass der angegriffene Senior dabei nicht schwerer verletzt worden sei, das sei nur dem Glück zu verdanken.
Und auch wenn die beiden attackierten Männer nicht schwer verletzt wurden, klagte die Staatsanwältin eine mehrfache versuchte schwere Körperverletzung an. Denn gerade die Tritte gegen den Kopf hätten lebensgefährliche Folgen haben können. Und das habe der Angreifer «ohne Zweifel in Kauf genommen».
Der 22-Jährige müsse deshalb für vier Jahre ins Gefängnis, forderte sie. Dort soll er, dem ein Gutachten unter anderem eine schwere Persönlichkeitsstörung mit hohem Rückfallrisiko für Gewalttaten attestiert, eine ambulante Behandlung absolvieren. Denn «dieser junge Mann braucht dringend eine Therapie», betonte die Staatsanwältin.
Alkohol machte ihn aggressiv
Sein Mandant werde von der Anklägerin «als wildes Tier abgestempelt», kritisierte der Verteidiger. Nach Ansicht des Anwalts konnte es nur im schwersten Fall eine Verurteilung geben, und dort nur wegen einfacher Körperverletzung. Er hielt eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken als angemessen. Zu den anderen Vorwürfen, darunter den in keinem Fall erwiesenen Schlägen gegen den Kopf, habe ein Freispruch zu erfolgen.
Gemäss dem Verteidiger ist der Angeklagte ein Opfer seines übermässigen Alkoholkonsums, mit dem er nach dem Tod seiner geliebten Grossmutter begann. Bei allen drei Vorfällen war der heute abstinente Mann denn auch stark betrunken. Und dann habe er eben «eine kurze Zündschnur», reagiere aggressiv.
40 Monate Gefängnis und über 40’000 Franken Kosten
Das Gericht stufte die Hauptvorwürfe in der Anklage als zutreffend ein und verurteilte den 22-Jährigen antragsgemäss. Einzig bei der Drohung beim Imbissladen gab es einen Freispruch, da sich dieser Fall nicht belegen liess, wie der vorsitzende Richter zum noch unbegründeten Urteil auf Anfrage hin erklärte.
Die beantragte Strafe wurde etwas reduziert und auf 40 Monate festgesetzt. Über einen Drittel dieser Zeit hat der Verurteilte bereits abgesessen. Im Gefängnis muss der Mann nun eine Therapie besuchen.
Happig ist auch der finanzielle Teil des Urteils. So kommen zur Freiheitsstrafe noch eine Geldstrafe von 2100 Franken (teilweise als Widerruf einer früheren bedingen Geldstrafe), eine Busse von 300 Franken (für die verbotene Gleisüberquerung) sowie Verfahrenskosten von rund 41'000 Franken. Die über 55'000 Franken, die der amtliche Verteidiger des Schlägers in Rechnung stellte, übernimmt vorläufig der Staat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat Berufung dagegen erhoben.
