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Justiz

Rauchpetarde beim Public Viewing in Uster ins Publikum geworfen

Beim öffentliche Fussballschauen auf dem Zeughausareal in Uster im vergangenen Sommer ist es zu einem gefährlichen Vorfall gekommen. Jetzt wurde der Verursacher bestraft.

Bei den Public Viewings auf dem Zeughausareal – hier ein Bild vom ersten Spiel der Schweizer 2024 gegen Kroatien – und sitzen Zuschauer meist dicht gedrängt.  

Foto: Moritz Hegglin

Rauchpetarde beim Public Viewing in Uster ins Publikum geworfen

Junger Mann verurteilt

Beim öffentlichen Fussballschauen auf dem Zeughausareal in Uster im vergangenen Sommer ist es zu einem gefährlichen Vorfall gekommen. Jetzt wurde der Verursacher bestraft.

Man mag sich schon kaum mehr erinnern, doch es ist erst ein halbes Jahr her, seit im Sommer 2024 die Fussball-Europameisterschaft stattfand. Auch in Uster wurde damals ein Public Viewing angeboten. Beim Grossanlass auf dem Zeughausareal kam es jedoch zu einem gefährlichen Zwischenfall, der jetzt durch einen kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft publik wird.

Bei Schweiz – Italien ausgeflippt

Am 29. Juni standen die Achtelfinalspiele der Euro 24 auf dem Programm. Qualifiziert für diese Runde hatten sich auch die Schweiz und Italien, die gegeneinander antraten.

Dieses Spiel ging sich ein in Uster wohnhafter junger Italiener anschauen. Ob er dabei für sein Heimatland oder die letztlich siegreiche Schweiz mitfieberte, ist nicht bekannt. Erwiesen ist jedoch, dass er gegen Ende des Spiels eine brennende Rauchfackel «in Richtung der gegnerischen Fans» warf, wie es im Strafbefehl geschildert wird.

Die Fackel schlug mitten auf einem Tisch in einer Menschenansammlung auf. Wie durch ein Wunder wurde dabei niemand verletzt.

Fackel verbotenerweise mitgenommen

Der Mann konnte sogleich nach der Tat verhaftet werden. Er hatte nicht nur gegen die Regeln für die Besucher des Ustermer Public Viewings verstossen – die Mitnahme von Pyros, Fackeln oder Rauchpetarden war ausdrücklich verboten –, sondern auch etwas gemacht, das schwer ins Auge hätte gehen können.

Die Gefährlichkeit seines Tuns umschrieb die Staatsanwaltschaft später in eher abstraktem Juristendeutsch: «Dem Beschuldigten war bewusst, dass der Wurf einer Rauchfackel geeignet gewesen war, eine Verletzung am Körper zu verursachen.»

Mindestens 1200 Franken Kosten

Der Fackelwerfer wurde wegen versuchter einfacher Körperverletzung verurteilt. Der heute 20-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken.

Zahlen muss er eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Mehrere bei ihm beschlagnahmte pyrotechnische Artikel, darunter eine Blitz-Knall-Bombe, werden vernichtet. Entstehen durch die Vernichtung noch Kosten, werden diese dem Italiener ebenfalls verrechnet.

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