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Bezirksgericht Pfäffikon

Eine Ohrfeige, ein kaputtes Handy und «ein netter Vorschlag» der Richterin

Ein Mann und eine Frau verursachen den Strafverfolgungsbehörden mit einem an sich kleinen Streit einen grossen Aufwand - und einigen sich erst vor Gericht.

Für einmal keinen Schuld- oder Freispruch, sondern einen Vergleich gab es in einem Strafverfahren am Bezirksgericht Pfäffikon.

(Archivfoto) Foto: Nicolas Zonvi

Eine Ohrfeige, ein kaputtes Handy und «ein netter Vorschlag» der Richterin

Bezirksgericht Pfäffikon

Ein Mann und eine Frau zeigen sich nach einem läppischen Streit gegenseitig an. Vor dem Gericht in Pfäffikon geben sie sich unnachgiebig – begraben dann aber das Kriegsbeil.

Der Anlass, der vor ein paar Tagen eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon beschäftigte, ist, wenn es nach der Anklageschrift geht, sehr schnell erzählt: Ein Mann und eine Frau haben im Frühling 2024 gegen 3 Uhr in einer Wohnung in Effretikon Streit, wobei der Mann die Frau mit einer Hand am Hals hält und ihr mit der anderen eine Ohrfeige gibt. Die Frau tritt danach gegen einen Tisch, worauf zusammen mit einigen Gläsern auch das dort abgelegte Handy des Mannes zu Boden fällt und beschädigt wird.

 Ein toxisches Hin und Her.

Beziehungsdefinition der Frau

Wie so oft steckt auch hinter dieser simplen Angelegenheit – von der man als Steuern zahlender Aussenstehender kaum glauben kann, dass sie nicht nur zu einem Polizeieinsatz und zwei Strafverfahren, sondern nun auch noch zu einem Prozess führte – eine etwas kompliziertere Geschichte. Denn der heute 39-Jährige und die 50-Jährige, die beide ungewöhnlicherweise gleichzeitig als Beschuldigte wie als Kläger auftreten, sind befreundet.

Allerdings ist ihre Beziehung «ein toxisches Hin und Her», wie es die Frau definierte. Und diese Toxizität, diese Giftigkeit, war es auch, die den Streit in Effretikon ausgelöst hatte.

Denn in jener Nacht wollte die Frau ihrem Freund beim Vorbereiten seiner Züglete helfen. Er sagte ihr bei diesem Besuch, dass er – nach mehreren Parallelbeziehungen – nun eine feste Freundin habe, und zeigte der Frau ein Video der neuen Flamme. Das machte die eifersüchtige Frau derart hässig, dass sie gegen den Tisch trat. Eine Ohrfeige, sagte der Mann, habe es aber nie gegeben.

Beide sollen zahlen

Obwohl laut der Frau «wir beide ein bisschen schuldig» am eskalierten Streit waren, zeigten sie einander an und liessen sich auch während der Strafuntersuchung nicht von einem gerichtlichen Showdown abhalten. Die 50-Jährige forderte am Prozess 5500 Franken Schadenersatz und Genugtuung – eine auf Phantasiewerten beruhende, reine Wutreaktion, weil der Mann die Sache nicht habe friedlich beilegen wollen. Denn er hat auch eine Forderung: 1199 Franken für das kaputte iPhone, «auf das ich gespart habe». Ein Gerät allerdings, das schon vor dem Sturz vom Tisch leicht beschädigt gewesen sein soll und danach noch mindestens teilweise funktionierte.

Und da ist auch noch die Forderung der Staatsanwaltschaft, die die unnachgiebigen Partner dann halt anklagen musste. Eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken sowie 800 Franken Busse wegen Sachbeschädigung für die Frau und 800 Franken Busse wegen Tätlichkeiten für den Mann soll es geben. Und die beiden sollen je mindestens 1100 Franken Verfahrenskosten zahlen.

Rückzug der Strafanträge und Verfahrenseinstellung

Nachdem die Richterin schon am Anfang der Verhandlung erwähnt hatte, sie würde gerne einen Vergleich herbeiführen, unternahm sie nach der Befragung des Paars noch einmal einen Anlauf. Sie unterbreitete den Angeklagten «ein nettes Angebot»: Beide ziehen ihre Strafanträge zurück, die Verfahren werden eingestellt, statt je 1500 Franken Verfahrenskosten würden nur je 1000 Franken verrechnet, die Frau zahlt dem Mann bis Ende Januar 500 Franken für den Handyschaden. Und vor allem: Beide nehmen danach keinen Kontakt mehr zueinander auf.

Der Mann blieb hartnäckig bei seiner Forderung. Doch dann besprachen sich die einstigen Freunde noch einmal kurz ausserhalb des Gerichtssaals. Und verkündeten Minuten später ihre Zustimmung zum Vergleichsangebot.

Mindestens die Frau hat damit ihr Hauptziel im Prozess erreicht: «Ich will nun einfach meine Ruhe haben!»

Gericht hinter Gittern

Wer für einen Prozess nach Pfäffikon muss, der rückt die nächsten neun Monate direkt im dortigen Gefängnis ein. Denn in der Haftanstalt, in der momentan niemand einsitzt, ist das Gericht noch bis voraussichtlich im Herbst provisorisch untergebracht, da die grosse Bezirksanlage einer Teilsanierung unterzogen wird.

Das beschert den Prozessteilnehmern ein recht spezielles Erlebnis: Ins Gericht gelangt man erst, nachdem einen ein Mitarbeiter an einem verschlossenen kleinen Nebeneingang zum Gefängnis abgeholt hat, im Gebäude kann man sich praktisch nicht mehr frei bewegen, der improvisierte Gerichtssaal befindet sich in einem Raum mit Fenstern ohne Öffnungsgriffe, und die Sicht nach draussen wird im ganzen Gebäude durch eng platzierte, dicke Gitterstäbe eindrücklich beeinträchtigt. Der gesamte Baustil sowie die Temperatur im Gebäude können als sehr kühl bezeichnet werden – was möglicherweise den einen oder anderen Angeklagten dazu animiert, doch noch ein Geständnis abzulegen, denn als Verurteilter in diesem Bau eine längere Zeit zu verbringen, das möchte man definitiv nicht. (ehi)

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