Raserfahrt im Ferrari bringt 20-Jährigen ins Gefängnis
Bezirksgericht Pfäffikon
Als er mit seinem Traumauto im Oberland unterwegs war, vergass er alles – vor allem die Tempovorschriften. Dafür fasste ein blutjunger Automobilist nun eine teilbedingte Freiheitsstrafe.
«Sie sind ziemlich krass in der Gegend herumgefahren», sagte die vorsitzende Richterin zum 20-jährigen Mann, der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste. Was «ziemlich krass» heisst, zeigt ein Blick in die Anklageschrift, die zwei mehrstündige Autofahrten durchs Zürcher Oberland aufführt, während denen es zu insgesamt drei Dutzend sehr schwerwiegenden Verstössen gegen die Tempovorschriften kam.
Zwei Boliden gemietet
Für die erste Fahrt im Oktober 2023 mietete sich der Mann einen Ferrari 458. Mit dem Sportwagen, der je nach Ausführung bis zu 600 PS stark ist, bretterte er innerorts mit bis zu 77 km/h zu schnell, ausserorts war er zeitweise mit 150 km/h unterwegs, und auf der Autobahn bei Dübendorf zeigte der Tacho 180 km/h an.
Im selben Stil ging es eines Abends Ende Januar 2024 weiter. Damals sass er am Steuer eines ebenfalls gemieteten Audi RS3. Den Sportwagen mit mehr als 360 PS jagte er unter anderem mit fast 200 km/h über eine mit «80» signalisierte Ausserortsstrecke.
In den Autos waren Tracker eingebaut
Ein Puzzle von Informationen unterschiedlichster Art führte dazu, dass die Tempoexzesse aufflogen. So hatte sich ein Anwohner über die auffallend hohe Geschwindigkeit einer der beiden Boliden beschwert. Dann fand ein Video den Weg zur Polizei – denn der Fahrer hatte während der Fahrt den Tacho aufgenommen und diese Filmchen an Kollegen weitergeleitet.
Ermittlungen führten anschliessend zu den Mietautos. Und die hatten, weil es sich um sehr teure Gefährte handelt – beim Ferrari sprechen wir von Preisen so ab 200'000 Franken –, einen Tracker eingebaut. Ein Gerät, das Tempo und geografische Daten genau aufzeichnet.
Ich hatte einfach Freude – ‹echli› zu fest Freude am Fahren.
Der Angeklagte
Ob wegen der erdrückenden Beweislast oder der Einsicht, «dass ich Scheisse gebaut habe»: Der 20-Jährige war voll geständig. Weshalb er denn so aufs Gaspedal gedrückt habe, wollte die Richterin wissen. «Es waren Traumautos. Ich sass drin und hatte einfach Freude – ‹echli› zu fest Freude am Fahren», sagte der Mann. «Ich habe nichts überlegt, hatte einen Tunnelblick.»
Heute ist er sich der Gefahren der Raserei bewusst. Und auch sonst etwas nachdenklicher geworden, nachdem einer seiner Kollegen bei einem Verkehrsunfall getötet wurde und ein anderer eine Querschnittlähmung erlitt.
Sechs Monate Freiheitsentzug
Da sich der Mann mit dem vom Staatsanwalt festgelegten Strafmass einverstanden erklären konnte, wurde der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, das Gericht segnete einen Urteilsvorschlag mit einem Schuldspruch wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter, grober Verletzung der Verkehrsregeln ab.
Die Strafe: 30 Monate Gefängnis teilbedingt. Sechs Monate sind abzusitzen, der Rest wird auf Bewährung erlassen. Zudem hat er Verfahrenskosten von 4200 Franken zu bezahlen.
Die Freiheitsstrafe wird der 20-Jährige, der schon eine Vorstrafe hat, vermutlich in Halbgefangenschaft vollziehen können. Das würde dem voll arbeitstätigen, so gar nicht dem Raser-Image entsprechenden Mann erlauben, seine angestrebte berufliche Weiterbildung in Angriff zu nehmen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
