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Justiz

Spiess-Hegglin-Stalking: Oberländer verurteilt

Zwei Männer aus dem Zürcher Oberland, denen Stalking der Ex-Politikerin Jonalda-Spiess Hegglin vorgeworfen wird, sind nun vom Bezirksgericht Pfäffikon teilweise schuldig gesprochen worden.

Unter anderem auf der Website shameleaks.com wurden denunzierende Beiträge veröffentlicht.

Foto: Screenshot

Spiess-Hegglin-Stalking: Oberländer verurteilt

Bezirksgericht Pfäffikon

Zwei Oberländer, die sich auf die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin eingeschossen haben, sind teilweise schuldig gesprochen worden. Sie erhielten bedingte Geldstrafen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben zwei Männer aus dem Zürcher Oberland in Dutzenden von Beiträgen über etwa zwei Jahre hinweg die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin im digitalen Raum beleidigt, beschimpft und bedroht.

Das ging laut Anklage über Bezeichnungen wie «die linke Oberzicke», die «rumlügt und Quatsch erzählt», bis zu einem gefälschten Interview mit ihrem Ehemann und der Publikation von Pornobildern, bei denen das Gesicht der Darstellerinnen mit demjenigen der Ex-Politikerin ausgewechselt wurde.

Beschimpfungen über Website und Facebook

Nachdem ein Prozess gegen die Beschuldigten im Frühling geplatzt war, weil einer der beiden aus Ärger einfach aus dem Prozess gelaufen war, nahm das Bezirksgericht Pfäffikon kürzlich einen zweiten Anlauf. Für den Anwalt von Spiess-Hegglin – einen Spezialisten für Recht im Digitalbereich – war die Beweislast gegen die Männer «erdrückend».

Es sei klar, dass die Oberländer hinter der heute weitgehend inaktiven Website shameleaks.com stünden, über die sowie über Facebook-Nachrichten die meisten Taten begangen worden seien. So ist unter anderem eine ausführliche E-Mail-Korrespondenz der Männer dokumentiert, in der unter anderem besprochen wird, wie man belastendes Material versteckt.

Ihr wesentliches Motiv ist Frauenfeindlichkeit.

Der Anwalt von Spiess-Hegglin über die Angeklagten

Die beiden Angeklagten würden Jolanda Spiess-Hegglin hassen; «ihr wesentliches Motiv ist Frauenfeindlichkeit», sagte der Anwalt. Es sei «null Einsicht, null Reue» zu erkennen.

Für das Stalking, das in seinem Umfang schweizweit wohl einzigartig ist, schloss sich der Anwalt voll den Anträgen der Staatsanwaltschaft an: eine Verurteilung, unter anderem wegen Verleumdung und Pornografie, und Geldstrafen von 10'800 Franken (für den 49-Jährigen) und 5400 Franken (für den 79-Jährigen) sowie Bussen von 600 und 300 Franken. Ferner sollen beide je 15'000 Franken Genugtuung zahlen und hohe Schadenersatzkosten übernehmen.

Freisprüche verlangt

Die Männer verlangten Freisprüche beziehungsweise die Abweisung der als «mangelhaft» bezeichneten Anklage. Der Jüngere erklärte, die Vorwürfe seien entweder verjährt, unzutreffend oder beträfen nicht strafbare Dinge wie die als harmlose Softporno-Sujets bezeichneten gefälschten Bilder. Und: Wer halt wie die Ex-Politikerin – die sich heute sehr aktiv gegen digitale Gewalt engagiert – in der Öffentlichkeit stehe, müsse sich gewisse Kontroversen gefallen lassen.

Beide Männer beteuerten, sie hätten keinen Administrator-Zugriff auf Shameleaks gehabt. Das heisse, sie hätten auf der Website auch keine Beiträge publizieren können.

Die Angeklagten deckten Jolanda Spiess-Hegglin und ihren Anwalt während des Prozesses mit mehreren strafbaren Äusserungen ein. Der 79-Jährige sagte zudem, es sei «erbärmlich», wie sich die Zugerin, die «selber die grösste Hetzerin» sei, benehme und wie sie ihre «Mediengeilheit um jeden Preis» auslebe.

Aussergewöhnlich lange Probezeit

Die Männer hatten teilweise Erfolg mit ihrer Forderung, wie das nun in unbegründeter Form vorliegende Urteil zeigt. So kam es in Bezug auf mehrere eingeklagte Tatbestände zu einem Freispruch oder – wahrscheinlich wegen Verjährung – zu einer Verfahrenseinstellung.

Allerdings gab es auch Schuldsprüche: wegen Pornografie und des schwerwiegenden Vorwurfs der Nötigung. Der 49-Jährige erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe von 10'800 Franken, der 79-Jährige eine solche von 3600 Franken. Aussergewöhnlich: Beim Jüngeren wurde die Probezeit auf für solche Taten sehr lange fünf Jahre festgesetzt, was darauf schliessen lässt, dass das Gericht von einer hohen Rückfallgefahr ausgeht.

Den Verurteilten wurden mehrere tausend Franken Verfahrenskosten auferlegt. Der Jüngere, der laut eigenen Angaben am Existenzminimum lebt, soll Spiess-Hegglin zudem 10'000 Franken Prozessentschädigung zahlen.

Fortsetzung sehr wahrscheinlich

Der Entscheid aus Pfäffikon ist noch nicht rechtskräftig und dürfte es auch nicht werden. Denn alle Parteien tönten während des Prozesses an, dass der Fall wohl weitergezogen werde, vermutlich sogar bis ans Bundesgericht. Zudem laufen – auch im Zürcher Oberland – noch weitere Verfahren, in denen es um den Streit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und den beiden Männern geht. Die Position der Männer hat sich nach dem jüngsten Entscheid nun deutlich verschlechtert.

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