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Justiz

In Dübendorf mit Dopingmitteln gedealt

Ein seltener Fall: Die Staatsanwaltschaft hat eine Mann verurteilt, der in Dübendorf Dopingmittel verschiedenster Art für Bodybuilder verkaufte.

Der Zürcher verkaufte in Dübendorf Dopingmittel in Ampullen und in Tablettenform.

(Symbolbild) Foto: Ernst Hilfiker

In Dübendorf mit Dopingmitteln gedealt

Mann bestraft

Muskeln dank Medikamenten: das hat ein Mann mit dem Verkauf von Bodybuilding-Dopingmitteln in Dübendorf ermöglicht. Dafür wurde er nun verurteilt.

Über 70 Medikamenten-Packungen, Dosen mit Tabletten, diverse Ampullen sowie leere und bereits gefüllte Spritzen hatte die Polizei bei einem Stadtzürcher im Juli dieses Jahres sichergestellt. Die Substanzen bewirken im menschlichen Körper unter anderem eine Wachstumsförderung, eine Zunahme der Muskelmasse und damit der Stärke, eine bessere Fettverbrennung und mehr Lust auf Sex.

Präparate, wie sie für Wettkampfsportler weitgehend verboten sind. Denn damit kann man sich dopen.

Illegalität kümmerte ihn nicht

Die Dopingmittel verkaufte der Zürcher über zwei Jahre hinweg in Dübendorf, wie einem kürzlich von der Oberländer Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. Seinem Abnehmer lieferte der Mann, «ohne dazu eine Berechtigung gehabt zu haben, was er wusste, ihn aber nicht weiter kümmerte», wie es im Strafbefehl heisst.

Kosten mit beschlagnahmtem Geld bezahlt

Für diese Deals wurde der Mann jetzt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung schuldig – ein Tatbestand, der sehr selten zur Anwendung kommt.

Der 36-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken. Unbedingt, also zu zahlen, ist hingegen eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 300 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 1000 Franken.

Diese insgesamt 1300 Franken sind bereits beglichen – in Form von Bargeld, das man nebst den Medikamenten beim Zürcher sichergestellt hatte. Die konfiszierten Dopingmittel werden vernichtet.

Konsequenzen wird die Sache auch für den Käufer der Substanzen haben. Gegen ihn läuft ein separates Strafverfahren.

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