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Spital Wetzikon zieht Beschwerde gegen Regierungsentscheid zurück

Seit Juli war die Beschwerde des GZO gegen die Nicht-Unterstützung des Kantons sistiert – jetzt ist sie vom Tisch.

Wie weiter mit dem GZO Spital Wetzikon? Jetzt wurde ein Entscheid auf juristischer Ebene getroffen.

Foto: Simon Grässle

Spital Wetzikon zieht Beschwerde gegen Regierungsentscheid zurück

Weg für Gespräche frei

Im April hatte das Regionalspital eine Beschwerde gegen die finanzielle Nicht-Unterstützung des Kantons eingelegt. Diese war bereits seit Juli vor dem Verwaltungsgericht sistiert.

Es war im April einer der Auslöser, der das GZO Spital Wetzikon in die Krise schickte: der Moment, als Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) bekannt gab, dass der Kanton dem Regionalspital nicht unter die Arme greift. Es ging dabei um die finanzielle Unterstützung, um die vor zehn Jahren aufgenommene 170-Millionen-Franken-Anleihe zurückzuzahlen. Das GZO sei nicht systemrelevant, hiess es. Gleichzeitig hatte die Gesundheitsdirektion (GD) dem Kinderspital eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Millionen Franken gewährt.

Grund genug für das GZO, gegen den Beschluss des Regierungsrats zur Nicht-Unterstützung Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzulegen. «Wir sind mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden», hatte damals Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig den Weiterzug begründet. Mehr als ein halbes Jahr später wird die Beschwerde nun endgültig zurückgezogen. Das teilt das Spital am Dienstag mit.

Keine Blockade mehr

Das GZO erklärt, dass mit dem inzwischen vorgestellten umfassenden Sanierungskonzept «das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals» habe gelegt werden können. Um sich auf die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts fokussieren zu können, hatten die Verantwortlichen des Spitals und die Aktionärsgemeinden bereits Mitte Juli die hängige Beschwerde sistiert. So hatte Kündig zu jenem Zeitpunkt erklärt: «Die Beschwerde hatten wir vor der provisorischen Nachlassstundung eingereicht. Nun hat die Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzepts absolute Priorität, nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung.»

Diese gerichtliche Auseinandersetzung, die nie wirklich ihren Anfang nahm, ist jetzt definitiv vom Tisch. Der von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – der inzwischen bekanntlich seinen Rücktritt angeboten hat – getroffene Entscheid dürfte auch als Zeichen an die GD gewertet werden. Denn so hatte schon Pascal Bassu (SP), Sprecher der Aktionärsgemeinden, im Juli erklärt, dass ein Gerichtsverfahren mögliche Gespräche mit der GD blockiert würden.

Gespräche, die geführt werden müssten, sobald eine Lösung für die Sanierung des GZO gefunden sei. In diesen Gesprächen dürfte es auch um das künftige Leistungsangebot des Regionalspitals gehen, das inzwischen immer offensiver erklärt, wo es eine Zukunft sieht: «Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitäler den Aufbau eines Spitalverbunds an.»

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