Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Kezo-Abstimmung ab
Kritik an Ersatzbau
Mit einem Rekurs wurde die Verschiebung der Abstimmung über den Kezo-Neubau gefordert. Jetzt ist der Rekurrent auch vor Verwaltungsgericht abgeblitzt.
Am Sonntag hatten die Stimmberechtigten der 36 Gemeinden des Zweckverbands der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (Kezo) einem Projektierungskredit in Höhe von 24,5 Millionen Franken für einen Ersatzbau deutlich zugestimmt. 85,47 Prozent sagten Ja.
Während die SVP Bezirk Hinwil im Vorfeld die Stimmfreigabe erteilte, hatte die SVP-Ortspartei aus Gossau die Vorlage abgelehnt. Sie störte sich vor allem an den aus Sicht der Partei zu hohen Baukosten von voraussichtlich 350 Millionen Franken. Erfolglos, wie inzwischen klar ist.
Gar auf juristischer Ebene hatte sich das Gossauer SVP-Mitglied und Rechtsanwalt Markus Weidmann mit einem Rekurs gegen die Abstimmung gewehrt. Die Abstimmungsunterlagen seien «unrichtig, täuschend und unvollständig», monierte er. Gemeint war damit der sogenannte Beleuchtende Bericht, der jeweils durch die wahlleitende Behörde – in diesem Fall der Gemeinderat Hinwil – erstellt wird.
Die Abstimmung sei verfrüht angesetzt worden, fand Weidmann. Es seien noch zu viele Fragen rund um den Kezo-Neubau offen, um bereits jetzt darüber entscheiden zu können.
Verschiebung der Abstimmung gefordert
In erster Instanz war Weidmann mit seinem Rekurs bereits gescheitert. Der Bezirksrat Hinwil hatte diesen am 22. Oktober abgewiesen. Der Rekurrent reichte anschliessend eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Darin forderte er auch eine aufschiebende Wirkung und folglich die Verschiebung der Abstimmung.
Wie nun bekannt wird, hat das Verwaltungsgericht nur vier Tage vor der Abstimmung am 24. November die Beschwerde abgewiesen. «Der Beleuchtende Bericht zur Vorlage weist eine dem Projekt angemessene Länge auf und ist gut verständlich», begründet das Gericht seinen Entscheid. Er vermittle ein umfassendes Bild der Vorlage.
Noch kein Bauprojekt
Zu berücksichtigen gelte es auch, dass noch über kein konkretes Bauprojekt abgestimmt wurde. Folglich seien etwa die Verfahren für die Schlackenaufbereitung sowie die Lagerung der Restschlacke noch nicht Teil der Vorlage gewesen. Deren Fehlen hatte der Rekurrent ebenfalls beanstandet. Die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente würden ins Leere laufen, hält das Verwaltungsgericht diesbezüglich fest.
Die Gegner der geplanten Deponie im Tägernauer Holz auf Gossauer und Grüninger Gemeindegebiet monieren, dass die Kezo die Schlacke aus dem Ersatzbau dort ab 2034 zu markant günstigeren Tarifen als heute deponieren möchte. Sie argumentieren, dass die Aussagen der Kezo, ihre Gebühren trotz der hohen Investition von rund 350 Millionen nicht zu erhöhen, auf diesem Szenario beruhen und zu optimistisch seien.
Diesem Vorwurf kann das Gericht nicht folgen. Bei den veranschlagten Gesamtkosten handle es sich um einen Richtwert, hält das Urteil fest. Dies liege «in der Natur der Sache» bei Bauvorhaben in dieser Dimension. Eine Garantie, dass die Abfallgebühren auch künftig nicht steigen würden, sei indes nicht abgegeben worden.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.
