Clubbesitzer in Wetzikon liess Frauen für Hungerlohn schuften
Obergericht Zürich
Dass er für über ein Jahr ins Gefängnis muss, akzeptiert der Familienvater und Betreiber eines Clubs in Wetzikon. Gegen die angedrohte Landesverweisung aber wehrt er sich.
Sieben Jahre. So lang soll ein heute 42-jähriger Nordmazedonier nach Ansicht des Bezirksgerichts Zürich die Schweiz verlassen müssen. Nicht, dass er nicht gewarnt gewesen wäre. Zweimal haben die Migrationsbehörden angedroht, ihm die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Doch erst jetzt, wo es ernst gilt, jetzt, wo eine Trennung von Frau und Kindern droht, will er seine Lektion gelernt haben.
Deshalb steht der Mann an diesem grauen Novembermorgen vor dem Obergericht, hinter ihm sitzt die Ehefrau als Zuschauerin im Saal. Dass er bald für gut ein Jahr ins Gefängnis muss, akzeptiert er. Aber die Landesverweisung nicht. «Damit machen Sie eine funktionierende Familie kaputt», sagt seine Verteidigerin den Richtern. Er beteuert: «So etwas passiert nie mehr.»

