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Justiz

Mann stiehlt mehrere Boote und segelt über den Zürichsee

Ein Mann hat wegen seiner psychischen Krankheit zahlreiche Straftaten begangen. Schuld der Behörde, meint sein Verteidiger.

Ein junger Mann hat zwischen 2019 und 2021 mehrere Boote rund um den Zürichsee geklaut. Es waren nicht die einzigen Delikte. (Symbol)

Foto: Sabine Rock

Mann stiehlt mehrere Boote und segelt über den Zürichsee

Bezirksgericht Hinwil

Ein 30-Jähriger hat wegen seiner psychischen Krankheit ein Dutzend Straftaten begangen. Sein Verteidiger meint: Hätten die Behörden früher hingeschaut, wäre das vermeidbar gewesen.

Daniel Hitz

Diebstahl, Sachbeschädigung, Hehlerei, Nötigung, Drohung, Irreführung der Rechtspflege und Fahren ohne Ausweis: Wegen eines ganzen Potpourris von Delikten musste sich kürzlich ein junger Mann vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Begangen hat er die meisten Straftaten jedoch rund um den Zürichsee.

Denn dort schwammen die Objekte, auf die es der Mann vor allem abgesehen hatte. Über Jahre hinweg hat er mehrere Boote aufgebrochen und entwendet.

Delikte an Land und im Wasser

Begonnen hat es in einer Novembernacht im Jahr 2019, als der damals 25-Jährige im Hafen von Pfäffikon SZ ein fremdes Segelschiff von einem Transportwagen holte und damit über den Zürichsee fuhr.

In Richterswil holte er das Schiff anschliessend wieder aus dem See und winterte es in einer Garage ein. Erst zwei Jahre später tauchte das Boot wieder auf. Kurz darauf verschwanden bereits die nächsten Schiffe.

So durchtrennte der Mann im Hafen von Rapperswil die Taue eines weiteren Segelschiffes und liess sich stundenlang vom Wind treiben. Wieder an Land, nahm der Mann diverse Gegenstände wie Tauwerk und Schwimmwesten mit.

Nur wenige Wochen danach machte er dasselbe mit einem Boot in Herrliberg, mit dem er gar acht Tage unterwegs war. Nach ein paar misslungenen Versuchen, weil der Motor jeweils nicht ansprang, hatte er mit einem Schlauchboot in Feldbach Erfolg.

Auch an Land verstiess der heute 30-Jährige gegen mehrere Gesetze. In Richterswil durchsuchte er Fahrzeuge nach Wertsachen. Zudem nahm er ein Fahrrad von einem Kollegen entgegen, das dieser vorher geklaut hatte, und er fuhr mehrmals ohne Ausweis mit einem Motorrad.

Als der Mann an einer Baustelle in Rapperswil vorbeikam, nahm er unter anderem ein Radio, eine Akku-Trennscheibe und einen Duschschlauch samt Brause mit. Zudem bedrohte er seine ehemalige Vermieterin mit einem Messer, als ihn diese wegweisen wollte.

Alle diese Delikte ereigneten sich zwischen 2019 und 2021. Von der Polizei festgenommen wurde er aber erst zwei Jahre später im Zusammenhang mit einem ganz anderen Fall. Als er bei seiner Ex-Freundin aufkreuzte, um über ihre Beziehung zu sprechen, wollte diese die Tür nicht öffnen. Daraufhin stach er laut Anklageschrift 30-mal mit dem Messer auf die Wohnungstür ein und drohte, sie in die Luft zu sprengen.

Den Behörden bereits bekannt

Warum ist das alles geschehen? Das fragte auch die Richterin am Bezirksgericht Hinwil. «Das weiss ich leider nicht», antwortete der Beschuldigte mit monotoner Stimme, der jede Tat gestand.

«Es hatte wohl mit meiner Krankheit zu tun», sagte er schliesslich. Ein Gutachten diagnostizierte ihm paranoide Schizophrenie, weshalb er derzeit in einer Psychiatrie im Rahmen eines vorzeitigen Massnahmevollzugs sitzt.

Dort stehe er jeden Tag um 8 Uhr auf und besuche eine Therapie. Als die Richterin wissen wollte, ob er bereit wäre, in der Psychiatrie zu bleiben, meinte der Mann kurz und knapp: «Ja, voll.»

Der junge Mann ist bereits vorbestraft wegen Diebstahl und Fahren ohne Ausweis. Er war den Behörden also bereits bekannt. Dennoch kam es bis zum Vorfall vor der Wohnungstür seiner Ex-Freundin nie zu einer stationären Massnahme.

Lange hat der Beschuldigte seine Krankheit abgestritten. «Jetzt sehe ich ein, dass ich sie habe, und bin bereit für eine Therapie.» Es tue ihm alles sehr leid. «Ich habe irgendwie die Kontrolle über mich verloren.»

Wunsch nach «normalem Leben»

Für die lange Liste an Delikten forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine Busse von 500 Franken. Die Freiheitsstrafe solle jedoch zugunsten der stationären Massnahme in einer Psychiatrie aufgeschoben werden. «Alles andere würde die Früchte der bisherigen Therapie vernichten», sagte der Staatsanwalt.

Mit dieser Massnahme einverstanden zeigte sich der Verteidiger des Beschuldigten, der jedoch eine Freiheitsstrafe von lediglich 11 Monaten forderte. Das Messer vor seiner Vermieterin gezückt habe sein Mandant nur aus einer Angst heraus, und seiner Ex-Freundin habe er zu keinem Zeitpunkt etwas antun wollen.

In seinem Plädoyer wies der Verteidiger darauf hin, dass es gar nicht so weit hätte kommen müssen. «Wäre seitens der Behörden früher gehandelt worden, wäre der Verlauf der Dinge anders gewesen.» Ab 2017 habe es Hinweise auf eine schizophrene Erkrankung gegeben. Immer wieder sei sein Mandant verhaltensauffällig geworden, und es habe Hinweise an die Behörden gegeben. «Aber nichts Konkretes wurde unternommen.»

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Aus dem unbegründeten und rechtskräftigen Urteil wird die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Zu seinen Zielen meinte der junge Mann während des Prozesses: «Ich will ein normales Leben führen, eine eigene Wohnung haben und wieder arbeiten.»

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