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Justiz

Mann störte in Wetzikon Retter im Einsatz – jetzt gab’s die Quittung

Ein Mann, der bei einem Rettungsdiensteinsatz in Wetzikon Polizisten und Sanitäter beleidigte, ist verurteilt worden.

Ein nächtlicher Rettungsdiensteinsatz, der von einem Mann gestört wurde, hatte strafrechtliche Konsequenzen. (Symbolbild)

Foto: Regio 144

Mann störte in Wetzikon Retter im Einsatz – jetzt gab’s die Quittung

Beleidigungen und Beschimpfungen

Bei einem nächtlichen Rettungsdiensteinsatz beleidigte ein Mann die Helfer immer wieder. Das kommt ihn nun auf über 1000 Franken zu stehen.

Was einen 33-Jährigen dazu brachte, an einem Abend nach Ausstellungsschluss der diesjährigen Züri Oberland Mäss (ZOM) in Wetzikon auszuticken, ist nicht bekannt. Dass ihn sein Benehmen aber teuer zu stehen kam, das lässt sich nun in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nachlesen.

Erfolglose Wegweisung

Nach Mitternacht war der Rettungsdienst Regio 144 für einen Einsatz wegen eines medizinischen Problems eines jungen Mannes zum ZOM-Gelände aufgeboten worden. Ebenfalls vor Ort waren uniformierte Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei.

Während des Einsatzes des Rettungsdienstteams beleidigte und beschimpfte der 33-Jährige gemäss Strafbefehl die anwesenden Helfer. Er wurde deshalb mehrfach mündlich weggewiesen. Eine Aufforderung, der er jedoch nicht nachkam.

Schliesslich wurde der Störer von der Polizei zum Ausgang des Messegeländes geführt. Doch er schlich sich zurück und beschimpfte und beleidigte die Helfer erneut. Die Ausruferei nahm derartige Formen an, dass der Mann verhaftet werden musste und einen Tag in der Zelle verbrachte.

Busse und bedingte Geldstrafe

Durch die verbalen Äusserungen sowie das erneute Betreten des ZOM-Geländes hatte sich der Mann wiederholt den mündlichen Anweisungen der Polizei widersetzt. Das führte dazu, dass sich die Polizeifunktionäre nicht mehr um ihren eigentlichen Einsatz kümmern konnten: die Sicherstellung der medizinischen Hilfeleistung für eine Drittperson. Rechtlich entspricht das dem Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung.

Genau deswegen wurde der 33-Jährige jetzt verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 160 Franken. Da diese Strafe bedingt ausgesprochen wurde, ist sie nicht zu bezahlen, sofern sich der Verurteilte in der Probezeit korrekt verhält.

Zu begleichen hat er jedoch eine zusätzlich verhängte Busse von 400 Franken. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken. Der nächtliche Wutausbruch an der ZOM kommt damit auf 1200 Franken zu stehen.

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