Bussard gefüttert und deswegen bestraft – und nun freigesprochen
Seniorin vor Bezirksgericht Hinwil
Weil sie immer wieder einen wild lebenden Mäusebussard füttert, landet eine Oberländerin vor Gericht. Und verlässt dieses am Ende des Prozesses dank einer zweifelnden Richterin mit einem Freispruch.
Es gibt Handlungen, bei denen man nicht im Entferntesten daran denkt, dass sie verboten sein könnten. Zum Beispiel das Füttern von frei lebenden Vögeln.
Doch genau das brachte einer Oberländerin eine Verurteilung per Strafbefehl ein. Das fand die Frau so unglaublich, dass sie eine gerichtliche Beurteilung verlangte.

