Bussard gefüttert und deswegen bestraft – und nun freigesprochen
Seniorin vor Bezirksgericht Hinwil
Weil sie immer wieder einen wild lebenden Mäusebussard füttert, landet eine Oberländerin vor Gericht. Und verlässt dieses am Ende des Prozesses dank einer zweifelnden Richterin mit einem Freispruch.
Es gibt Handlungen, bei denen man nicht im Entferntesten daran denkt, dass sie verboten sein könnten. Zum Beispiel das Füttern von frei lebenden Vögeln.
Doch genau das brachte einer Oberländerin eine Verurteilung per Strafbefehl ein. Das fand die Frau so unglaublich, dass sie eine gerichtliche Beurteilung verlangte.
Klares Gesetz mit gewichtiger Ausnahme
So erscheint die 77-Jährige am Dienstagnachmittag vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil. Titel der Verhandlung: Übertretung des Jagdgesetzes. Der Vorwurf: die Frau habe an einem Dezembermorgen 2023 verbotenerweise Wildvögel mit Fleisch gefüttert.
Aber was steht denn in diesem neuen Zürcher Jagdgesetz (JG), das kaum jemand kennt und nur selten mal Arbeit für Gerichte hergibt? Es steht dort klipp und klar: «Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden.» «Wildtiere» sind gemäss JG wildlebende Säugetiere und Vögel.
Doch wie bei fast jeder Vorschrift gibt es auch hier Ausnahmen. Vor allem diejenige, die für die breite Bevölkerung ins Gewicht fällt und die besagt, dass «das massvolle Füttern von Singvögeln, Wasservögeln und Eichhörnchen» erlaubt ist. Wer also ein Vogelhäuschen auf dem Balkon oder im Garten hat und dort in kleinen Mengen artgerechtes Futter zur Verfügung stellt, steht weiterhin nicht mit einem Bein im Gefängnis.
Zwei Kilo Kerne pro Tag
Doch zurück zum Prozess. Hier will die Frau zu den Beschuldigungen zuerst gar nichts sagen. Ausser, dass «sie nicht wahr sind».
Dann ergänzt sie, es stimme zwar, dass sie auf einem Tisch im Garten ihres Hauses Futter für Vögel auslege. Dabei handle es sich aber nicht um Fleisch, sondern um Kerne. Und zwar je ein Kilo am Morgen und eines am Abend.
Auch ein Tier hat das Recht auf Essen.
Die beschuldigte Frau
Nun zeigt die Richterin der Seniorin Fotos, auf denen man einen Mäusebussard beim Fressen an besagtem Tisch sieht. Und die Juristin sagt der Frau, ein Jagdaufseher, der im Garten eine Kontrolle machte, habe Reste von Pouletfleisch auf dem Tisch entdeckt.
Nein, sagt die Seniorin, sie verfüttere seit einer Bestrafung wegen desselben Vorwurfs vor einem Jahr kein Fleisch mehr. Und überhaupt füttere sie eigentlich nur immer einen Vogel: ihren «Mäusi», wie sie ihn nennt, einen Mäusebussard, der einmal verletzt war und von ihr dann gesund gepflegt wurde.
Seither komme der Vogel immer zu ihr «und hat Hunger». Und da «auch ein Tier das Recht auf Essen hat», gebe sie als Tierfreundin mit mehreren Haustieren ihm eben Nahrung.
Nachbar hatte die Frau angeschwärzt
Die Verteidigerin der Frau fasst sich kurz: der Strafbefehl sei aufzuheben, die Seniorin freizusprechen. Ja, der Bussard sei gefüttert worden – im Unwissen, dass das seit Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes verboten ist. Aber die Frau habe es einfach «nicht übers Herz gebracht, ihn nicht zu füttern», nachdem er im Winter kaum mehr Nahrung gefunden habe.
Die Beweisfotos seien unbrauchbar. Denn einerseits «kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, was der Vogel frisst», also ob Fleisch oder einfach ein paar Kerne. Andererseits habe ein Nachbar diese Fotos illegal gemacht, indem er unerlaubt das Grundstück der Frau betreten hatte. Gegen ihn läuft deswegen eine Strafanzeige.
Zweifel am Wert der Beweise
Der Gang vors Gericht wurde für die 77-Jährige zum Glückstag. Denn die Einzelrichterin hatte den vermeintlich belanglosen Fall genau angeschaut – und dabei gleich drei Komponenten ausgemacht, die als Konsequenz nur einen Freispruch zuliessen.
Das Füttern – mit welcher Art von Nahrung auch immer – eines Wildvogels, wie es ein Mäusebussard ist, sei verboten, stellte die Richterin zuerst klar. Aber: Die Beweisfotos, auf denen man keine Details sieht, seien «kein rechtsgenügender Nachweis» für die vorgeworfene Fleischfütterung.
Und ob der Jagdaufseher an besagtem Tag wirklich vor Ort war und im Garten Pouletreste gefunden habe, daran habe das Gericht «unüberwindbare Zweifel».
Strafbar: viel Futter
Es blieb als einzige verbotene Handlung also noch das Füttern des Bussards mit Kernen. Das aber war nicht eingeklagt, sondern nur explizit eine Fleischfütterung, also wurde es vom Gericht auch nicht beurteilt.
Allerdings machte die Richterin die Seniorin darauf aufmerksam, dass, wenn die Kernfütterung eingeklagt gewesen wäre, die von der Tierliebhaberin täglich ausgestreuten zwei Kilo sicher nicht mehr als die im Jagdgesetz definierte «massvolle» Menge angesehen und demzufolge bestraft würden.
Staat übernimmt Verfahrenskosten
Mit dem Freispruch wird auch die erstinstanzlich per Strafbefehl ausgesprochene Busse von 250 Franken nichtig. Alle bisher im Verfahren angefallenen Kosten von 1250 Franken übernimmt zudem der Staat. Ebenso wie die 5000 Franken, welche die Seniorin zur Bezahlung ihrer Verteidigerin erhält.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
